(1513-1650) – Die Pilgerfahrt (Haddsch)

1513 – … ‘Abdullah Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Als Al-Fadl hinter dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ritt, kam eine Frau vom Stamm Chath‘am, und Al-Fadl begann, sie anzuschauen, während sie ebenfalls damit begann, ihn anzuschauen. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, drehte das Gesicht von Al-Fadl in die andere Richtung. Die Frau sagte dann:
»O Gesandter Allahs, die Pilgerfahrt, die Allah Seinen Dienern zur Pflicht gemacht hat, wurde verkündet, als mein Vater sehr alt war und sich auf dem Reittier nicht mehr festhalten konnte. Darf ich den Haddsch für ihn vornehmen?«
Der Prophet antwortete: »Ja!«
Und dies geschah während der letzten Pilgerfahrt.“ (1)

(1) der sog. Abschiedspilgerfahrt (Hadschdschatu-l-wada‘) des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm.

1519 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, wurde gefragt: »Welche Tat ist die beste?«
Er antwortete:
»Der Glaube an Allah und Seinen Gesandten!« Er wurde ferner gefragt: »Welche dann danach?« Er antwortete:
»Der Dschihad auf dem Weg Allahs« Er wurde ferner gefragt:
»Welche dann danach?« Er antwortete:
»Der gut nach Vorschrift ausgeführte Haddsch.«“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 1520.

1520 – … Aischa, Mutter der Gläubigen, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sagte:
”O Gesandter Allahs, wir sehen, dass der Dschihad die beste Tat ist. Sollen wir (Frauen) nicht kämpfen?“ Der Prophet antwortete:
”Nein! Der beste Dschihad ist der gut nach Vorschrift ausgeführte Haddsch.“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 1519.

1521 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: ”Ich hörte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen:
»Wer für Allah den Haddsch unternimmt und während dessen keinen Geschlechtsverkehr und keine Missetat begeht, der kehrt vom Haddsch (so sündenfrei) zurück, wie am Tage, an dem seine Mutter ihn zur Welt brachte.«“

1523 – … Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Die Leute des Yemen unternahmen gewöhnlich den Haddsch, ohne Reiseproviant mitzunehmen; sie (versuchten, ihr Verhalten zu rechtfertigen, indem sie) sagten:
»Wir sind Leute, die sich auf Allah verlassen.« (1) Wenn sie aber in Makka ankamen, bettelten sie die Menschen an. Da offenbarte Allah der Erhabene:
Und sorgt für die Reise, doch wahrlich, die beste Vorsorge ist Gottesfurcht.< …“ (Qur‘an 2:197).

(1) In diesem Hadith liegt die Antwort auf das, was Sufis, Derwische und Bettelmönche unter Frömmigkeit, die sie aus der Zeit der Kreuzfahrer kopiert haben, verstehen.

1524 – … Ibn ‘Abbas berichtete:
”Zum Anlegen des Weihezustands (Ihram) für Pilger, nannte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, Ḏu-l-Hulaifa als den Ort, ab dem die Bewohner von Al-Madina den Ihram beginnen. Zu diesem Zweck nannte er Al-Dschuhfa für die Leute aus Palästina, Qarnu-l-Manazil für die Leute aus Nadschd und Yalamlam für die Leute aus dem Yemen. Diese Orte gelten als Ausgangspunkte für die dortigen Bewohner, aber auch als Durchgangsorte für Reisende, die den Haddsch oder die ‘Umra unternehmen wollen. Wer sich aber in einer Entfernung (zu Makka) befindet, die kürzer ist als die Entfernung dieser Orte zu Makka, der soll dort beginnen, wo er sich befindet; sogar die Bewohner von Makka, beginnen (den Ihram) in Makka.“

1542 – … Abdullah Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Ein Mann fragte: »O Gesandter Allahs, was darf der Mann für Kleidung anziehen, wenn er sich im Ihram-Zustand befindet?« Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Er darf folgendes nicht anziehen (oder tragen): das Hemd, den Turban, die Hose, den Burnus und die Lederstrümpfe; es sei denn, er findet dazu keine Sandalen. In diesem Fall darf er Lederstrümpfe anziehen, die er zuvor unterhalb der Knöchel durch Abschneiden des Leders freimachte. Ihr dürft ferner keine Kleidung tragen, welche Spuren von Färbungen durch Wars (- Pflanze) oder Safran haben.«“

1549 – … Abdullah Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Die Talbiya des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, war wie folgt:
>Labbaika-llahumma labbaik. Labbaika la Scharika laka labbaik. Inna-l- Hamda wa-n-Ni‘mata, laka wal-Mulk. La Scharika lak.<“ (1)

(1) Dies bedeutet: >O Allah, da bin ich eilend zu Dir gekommen; da bin ich. Da bin ich zu Dir gekommen, Teilhaber hast Du nicht, und da bin ich. Wahrlich, alles Lob gebührt Dir, die Gnade ist nur von Dir, und das Königreich gehört nur Dir. Teilhaber hast Du nicht.< Siehe Hadith Nr. 1265 und 1550; ferner den Titel: ”Labbaik“, Islamische Bibliothek.

1550 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Ich weiß mit Gewissheit, wie der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Talbiya sprach. Er sagte:
Labbaika-llahumma Labbaik; labbaika la Scharika laka labbaik. Inna-l-Hamda wa-n-Ni‘mata lak.< …“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 1265, 1549 und die Anmerkung dazu.

1597 – … ‘Abis Ibn Rabi‘a berichtete:
”‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, kam zum Schwarzen Stein, küsste ihn und sagte:
»Ich weiß wohl, dass du nur ein Stein bist, der weder nützt noch schadet. Hätte ich nicht selbst gesehen, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, dich geküsst hat, so hätte ich dich nicht geküsst!«“

1610 – … Zaid Ibn Aslam hörte, dass sein Vater folgendes berichtete:
”Ich sah, dass ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, den Schwarzen Stein küsste und sagte:
»Hätte ich nicht selbst gesehen, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, dich geküsst hat, so hätte ich dich nicht geküsst!«“

1612 – … Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: ”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ritt auf einem Kamel, als er die Umkreisung der Al-Ka‘ba vornahm; und jedes Mal, wenn er an den Rukn (1) gelangte, zeigte er auf diesen.“

(1) Rukn = Ecke, wo der Schwarze Stein angebracht ist; siehe Hadith Nr. 1613.

1613 – … Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ritt auf einem Kamel, als er die Umkreisung der Al-Ka‘ba vornahm; und jedes Mal, wenn er an den Rukn (1) gelangte, deutete er auf diesen mit einem Gegenstand, den er gerade zur Hand hatte und sprach den Takbir.“

(1) Siehe Hadith Nr. 1612.

1620 – … Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ging während seines Umlaufs um die Al-Ka‘ba an einer Person vorbei, die ihre Hand mit der Hand einer anderen Person durch einen Gegenstand, wie Strick oder Riemen, zusammengebunden hatte. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, schnitt diesen eigenhändig durch und sagte:
»Führe ihn an seiner Hand!«“ (1)

(1) Die Führung eines Menschen mit Strick oder Riemen degradiert ihn zu einer Tierstufe. Generell darf der Mensch keine Form verwenden, welche seine Menschenwürde beeinträchtigen könnte, wie das Verbot, dass der Betende seine Arme bis zum Ellenbogen auf den Boden legt, wie ein Hund.

1648 – … ‘Asim berichtete:
”Ich fragte Anas Ibn Malik: »Habt ihr es verabscheut, zwischen As-Safa und Al- Marwa zu schreiten?« Er antwortete:
»Ja, weil dies ein Kultbrauch der Dschahiliyya war, bis Allah folgenden Qur’an-Vers (2:158) offenbarte:
Wahrlich, As-Safa und Al-Marwa gehören zu den Kultstätten Allahs; und wer zu dem Hause pilgert oder die ‘Umra vollzieht, für den ist es kein Vergehen, wenn er beide umschreitet.<«“

1650 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Ich kam in Makka an, als meine Monatsregel begann. Deshalb vollzog ich weder den Umlauf um das Haus (die Al-Ka‘ba) noch die Schreitung zwischen As-Safa und Al-Marwa. Ich beschwerte mich deshalb beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er sagte:
»Verfahre so, wie dies der Pilger gewöhnlich tut, außer, dass du den Umlauf um das Haus vollziehst, bis du wieder deine rituelle Reinheit erlangst!«“