(1773-1804) – Die besuchsweise Pilgerfahrt (‘Umra)

1773 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Die Zeit von der ‘Umra bis zur nächsten ‘Umra ist eine Sühne für die Zeit, die zwischen den beiden liegt. Und für den nach Vorschrift ausgeführten Haddsch (1) gibt es keinen anderen Lohn als das Paradies!“

(1) Arabisch: Hadschdschunn mabrur.

1782 – … Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu einer Frau von den Al-Ansar, deren Namen Ibn ‘Abbas erwähnte und von mir vergessen worden:
»Was hinderte dich daran, den Haddsch mit uns zu vollziehen?«
Die Frau antwortete: »Wir besitzen ein Kamel, auf dem mein Mann und sein (mein) Sohn ritten, und ein anderes Kamel, auf dem das Wasser herbeigeschafft wird.«
Der Prophet sagte zu ihr:
»Wenn Ramadan kommt, vollziehe in ihm die ‘Umra; denn eine ‘Umra im Ramadan ist ein Haddsch!« …“

1804 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Die Reise ist ein Stück Qual: sie hindert den einen von euch, dass er (wie gewohnt) isst, trinkt und schläft; wenn er also sein Anliegen erledigt hat, soll er eilends zu seiner Familie zurückkehren!“ (1)

(1) Der Wortlaut dieses Hadith ist jedem Muslim gewidmet, der Wochen, ja manchmal Monate lange Urlaubsreisen unternimmt und seine Frau mit den Kindern ganz allein mit all ihren Problemen und Sorgen daheim lässt, wobei sie in der Not nur auf die Hilfe der anderen angewiesen sind.