(2257-2259) – Das Vorkaufsrecht (Schuf‘a)

2257 – … Dschabir Ibn ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”In seiner Rechtsprechung erkannte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, das Vorkaufsrecht an, solange dabei keine Teilung stattfand. Wenn aber bereits Grenzen gezogen und Wege geebnet worden waren, so war das Vorkaufsrecht nicht anzuwenden.“

2259 – … Aischa Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Ich fragte: »O Gesandter Allahs, ich habe zwei Nachbarn. Wem von den beiden soll ich das Geschenk geben?« Und er antwortete:
»Demjenigen, dessen Tür zu dir am nächsten ist.«“