(5475-5534) – Schlachttier und Jagdbeute

5475 – … ‘Adyy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Ich fragte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, über die Jagdbeute, die mit einem Pfeil ohne Klinge getroffen wird, und er sagte:
»Ein Tier, das von der Spitze getroffen wird, darfst du essen. Ist es vom Pfeilstock quer erschlagen worden, so ist es ein Kadaver.«
Ich fragte ihn ferner nach der Jagdbeute, die von einem Hund gepackt wird, und er sagte:
»Was der Hund für dich gepackt hat, das isst du; denn, was der Hund für dich packt, ist zum Essen rein. Siehst du aber, dass bei der Jagd andere Hunde mit deinem Hund oder mit deinen Hunden beteiligt waren, und du Bedenken hast, dass das Tier von einem anderen Hund getötet sein könnte, und dass dein Hund es eventuell von einem anderen schnappte, so iss es nicht, weil du den Namen Allahs nur für die Jagd mit deinem Hund sprachst, nicht aber für den anderen Hund.«“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5476 ff.

5476 – … ‘Adyy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Ich fragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, über die Jagdbeute, die mit einem Pfeil ohne Klinge getroffen wird, und er sagte:
»Ein Tier, das von der Spitze getroffen wird, darfst du essen. Ist es vom Pfeilstock quer erschlagen worden, ist es ein Kadaver, so iss es nicht.«
Ich sagte: »Ich schicke nur meinen Hund los zum Jagen!« Er sagte:
»Wenn du deinen Hund auf das Tier los schickst, und dabei den Namen Allahs gesprochen hast, so darfst du es essen.«
Ich fragte weiter:
»Wie aber, wenn der Hund selbst etwas davon gefressen hat?« Er antwortete:
»Iss davon nicht; denn der Hund hat die Jagd für sich selbst vollzogen, nicht aber für dich.« Ich sagte: »Ich schicke meinen Hund los und sehe, dass ein anderer Hund mit ihm beteiligt war!«
Er sagte:
»Iss davon nicht; denn du sprachst den Namen Allahs für die Jagd mit deinem Hund, nicht aber für den anderen Hund.«“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5475f. und 5477f.

5477 – … ‘Adyy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Ich sagte: »O Gesandter Allahs, wir (Jäger) schicken die abgerichteten Hunde zur Jagd los.« Er sagte:
»Du darfst die Jagdbeute essen, die die Hunde für dich gepackt haben.« Ich sagte: »Gilt dies auch, wenn die Hunde das Tier getötet haben?« Der Prophet sagte:
»Auch, wenn sie es getötet haben.«
Ich sagte: »Wir werfen manchmal mit einem Pfeil ohne Klinge!« Er sagte:
»Iss, was von der Spitze getroffen wurde; das Tier aber, das von seinem Querkörper getroffen wurde, darfst du nicht essen.«“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5475 f. und 5478.

5478 – … Abu Tha’laba Al-Chuschanyy berichtete:
”Ich sagte: »O Prophet Allahs, wir leben auf einem Gebiet, das zu den Leuten der Schrift(1) gehört. Dürfen wir (Muslime) aus ihrem Geschirr essen? Und dieses Gebiet ist zugleich ein Jagdgebiet, auf dem ich mit meinem Bogen und meinem nicht-abgerichteten Hund, sowie mit meinem abgerichteten Hund, jage. Was ist davon richtig für mich?«
Er sagte:
»Was du im Hinblick auf die Leute der Schrift erwähnt hast, so verfahre so: Wenn ihr (Muslime) anderes Geschirr findet, so esst nicht aus ihrem Geschirr. Und wenn ihr nichts findet, so spült dieses aus und esst daraus. Was aber die Jagd angeht, ist es wie folgt: Was du mit deinem Bogen getroffen und dabei den Namen Allahs ausgesprochen hast, das darfst du essen. Was du mit deinem abgerichteten Hund gejagt und dabei den Namen Allahs ausgesprochen hast, das darfst du essen. Was du aber mit deinem unabgerichteten Hund gejagt hast, das darfst du nur dann essen, wenn das gejagte Tier (noch am Leben ist,) und du es rituell schlachten kannst.«“

(1) u.a. Juden und Christen. Siehe Hadith Nr. 5475ff.

5479 – … ‘Abdullah Ibn Mugfal berichtete, dass er einen Mann sah, der mit einer Schleuder warf, und zu ihm sagte:
”Werfe nicht mit einer Schleuder; denn der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot das Werfen mit einer Schleuder – oder, er verabscheute es. Er (der Prophet) wies daraufhin, dass mit einer Schleuder weder ein Tier gejagt, noch ein Feind erlegt werden kann, sondern sie bricht nur den Zahn und schlägt das Auge aus.“
‘Abdullah sah später, dass der Mann doch noch mit der Schleuder weiter warf, und er sagte zu ihm:
”Ich erzählte dir, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, das Werfen mit der Schleuder verbot, oder er es verabscheut hat, und du wirfst doch damit weiter. Ich werde mit dir also nie wieder reden.“

5480 – … Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Demjenigen, der einen Hund hält, welcher weder zum Zwecke des Hütens der
Schafe noch der Jagd bestimmt ist, geht an jedem Tag (der Lohn bei Allah) für (1) jeweils zwei Teile seiner (guten) Taten verloren.“

(1) Was die Tierliebe angeht, wird hier ausdrücklich auf Hadith Nr. 2363, 2365, 3321, 3482, 5516 (Verbot der Tiermisshandlung), 5960 und 6009 verwiesen. Dies hindert uns jedoch nicht, ein wahres Wort zu sprechen: Die Hundehaltung ist besonders in unserer heutigen Zeit mit mannigfachen, gesundheitlichen und sozialen Problemen verbunden. Der Blinde wäre nicht unbedingt auf die Begleitung eines Hundes angewiesen, wenn er den diesbezüglichen Beistand eines Menschen gefunden hätte. Hätte man zum Beispiel hierzulande für jeden Blinden einen Asylanten zur Verfügung gestellt, mit dem der Blinde essen, trinken, beten und sich unterhalten kann, hätten sich viele Probleme von selbst erledigt. Die Kosten für den Hund würden bestimmt für einen armen Menschen ausreichen. Auch die Kameradschaft zwischen einem gehenden Blinden und einem sehenden Rollstuhlfahrer würde im Sinne von “eine Hand wäscht die andere” gut funktionieren. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemals in einem islamischen Land einen Blinden gesehen habe, der von einem Hund geführt wurde. Ich kann mich aber gut daran erinnern, dass ich viele Hände gesehen hatte, die bereit waren, den Blinden bei der Hand zu führen und diesen am Ende der eigenen Strecke an einen anderen zur weiteren Begleitung zu übergeben. Hierzu ist noch zu bemerken, dass die Verbrechensquote bisher nicht durch den Einsatz von Wach- und Polizeihunden verringert werden konnte. Auf dem Gesundheitssektor ist bekannt, dass der Hund ein Hauptwirt für eine Bandwurmart der Echinococcus multilocularis ist. Die größte Bedeutung für den Menschen besitzt aber der Bandwurm Echinococcus granulosus, der für Mensch und Tier der gefährlichste aller Bandwürmer ist. Der biologische Zyklus dieses Parasiten schließt sich zwischen Caniden als Endwirten und Säugetieren (Schaf, Rind, Ziege, Pferd, Kamel usw.) als Zwischenwirten. Der Mensch fungiert als sogenannter blinder Zwischenwirt. Die durchschnittliche Zahl der vorhandenen Echinokokken pro Hund beträgt 150.000 Exemplare. Neben den volkswirtschaftlichen Schäden bei Nutztieren durch Verendung und Minderung der Tierprodukte, kommt eine große Bedeutung in der Humanmedizin hinzu, da die Zysten (Finnen) sich beim Menschen entwickeln können, ohne Symptome aufzuzeigen. Dies führt oft zu katastrophalen Folgen, bei denen der chirurgische Eingriff zu spät kommt, und nur noch mit dem Tod des Menschen zu rechnen ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Hund schnell zum Träger von Tollwut wird. Der Hundekot als gefährlicher Träger von Krankheiten, befindet sich überall auf unseren Straßen, Bürgersteigen, Parkanlagen und Kinderspielplätzen. Die Verschmutzung öffentlicher Plätze hat in einem Ausmaß zugenommen, dass es unmöglich ist, Kinder frei laufen zu lassen. Nach den Schätzungen von 1980 beträgt die Menge des Hundekots allein in München 120 Zentner täglich, und in Berlin allein 100.000 Liter ätzender Hundeurin täglich. Die Behörden sorgen bereits dafür, dass Hundetoiletten gebaut und den Hundebesitzern strenge Geldstrafen (z.B. 100 Dollar in USA) verhängt werden, die nicht selbst den Kot ihrer Hunde in die sog. Hundekottasche füllen und in die Abfallbehälter bringen. Der Hundehalter muss mit seiner Demütigung rechnen, da er in seiner Handtasche Plastikbeutel und Schaufel tragen und ängstlich aufpassen muss, ob der Hund etwas gemacht hat. Die Verletzungsgefahr durch Hunde ist sehr beachtlich. Es gibt oft Meldungen, die vom Tod von Babys durch hungrige Hunde berichten. Die meisten Opfer des Blutrausches der Hunde sind meistens Kinder und ältere Menschen. ”Die Lust von Hunden auf Briefträger-Waden ist offenbar nicht zu zügeln: Rund sechshundertfünfzigmal schnappten Hunde 1993 in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu. … Der gelben Post sei ein Verlust von rund fünfzehn Millionen Mark wegen Krankheitskosten, Ausfallzeiten und dem Ersatz von Dienstkleidung entstanden. Fast zehn Prozent aller Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr seien auf bissige Hunde zurückzuführen, berichtete die Bundespost. Dabei würden Briefträger in Lehrgängen über die Körpersprache von Hunden unterrichtet und seien mit Gas-Sprühdosen ausgerüstet. Hundehalter müssten mit einem Bußgeld von rund 5000 Mark pro Biss rechnen, wenn sie ihre Tiere gegenüber dem Postboten nicht im Zaum halten könnten.“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 140 vom 20.6.1994). Dennoch nimmt die Zahl der gehaltenen Hunde in Europa ständig zu. 1977 gab es in Großbritannien 400.000 Hunde. 1980 betrug die Zahl der Hunde in der Bundesrepublik Deutschland 3,5 Millionen, zuzüglich 80.000 herrenlose. Auf dem sozialen Sektor schleicht eine menschenunwürdige Entwicklung: Das Interesse an Hundehaltung verdrängt das Interesse an Kindern und Wohlleben mit den Nachbarn. In der Bundesrepublik Deutschland wird mit ca. 3 Milliarden DM mehr Geld für Tiernahrung als für Babykost ausgegeben. Eine amerikanische Studie spricht von steigender Nachfrage nach Tiernahrung, weil ein Drittel davon die Menschen in Gettos der Großstädte konsumieren, die nicht in der Lage sind, die stark angestiegenen Lebensmittelkosten zu bezahlen. Dieses menschenunwürdige Leben geschieht in Gesellschaften, die für ein Luxusleben der Tiere sorgen: Es entstehen Pflegesalons, Tierrestaurants mit Hundespeisekarten, Hundepartys usw. Nach den vertraglichen Bedingungen der öffentlichen Verkehrsbetriebe, ist der für einen Hund reservierte Sitzplatz nicht von einem alten oder kranken Menschen zu beanspruchen; denn der Hundehalter hat ja dafür den Preis bezahlt. Siehe ferner Hadith Nr. 0172, 2237, 3323f. und 5481f.

5481 – … ‘Abdullah Ibn ‘Umar berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte:
”Demjenigen, der einen Hund hält, mit Ausnahme des Hundes, der zum Zwecke der Jagd abgerichtet und zum Hüten der Schafe bestimmt ist, geht an jedem Tag (der Lohn bei Allah) für jeweils zwei Teile seiner (guten)Taten verloren.“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5480, 5482 und die Anmerkung dazu.

5483 – … ‘Adyy Ibn Hatim berichtete:
”Ich fragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, indem ich sagte:
»Wir sind Leute, die mit diesen Hunden die Jagd betreiben!« Er sagte:
»Wenn du deine abgerichteten Hunde losgeschickt und dabei den Namen Allahs gesprochen hast, darfst du die Jagdbeute davon essen, welche die Hunde für dich gepackt, auch dann, wenn sie das Tier erlegt haben. Ausgenommen davon, wenn der Hund selbst etwas davon gefressen hat. Denn ich fürchte, dass der Hund das Tier für sich selbst zum Fressen gepackt hat. Mischten sich dabei andere fremde Hunde ein, so darfst du (von der Jagdbeute) nicht essen.«“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5475 ff. und 5484f.

5484 – … ‘Adyy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wenn du deinen Hund losgeschickt und den Namen Allahs gesprochen hast, und es geschieht, dass der Hund das Tier tötet, so darfst du die Jagdbeute essen. Hat der Hund davon gefressen, so iss nicht davon; denn der Hund hat das Tier für sich selbst gepackt. Mischt sich der Hund bei anderen Hunden ein, bei denen der Name Allahs nicht gesprochen wurde, und diese (ein Tier) gepackt und erlegt haben, so iss nicht davon; denn du weißt nicht, welcher Hund von ihnen (das Tier) erlegt hat. Kommt es vor, dass du auf ein Tier geschossen hast, und du es erst nach Ablauf von einem Tag oder zwei Tagen gefunden hast, und du bei diesem keine andere Spur als die Spur deines Pfeils siehst, so darfst du davon essen. Ist das Tier ins Wasser gefallen (und dabei verendet), so iss nicht davon.“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5475ff. und 5485

5485 – … ‘Adyy berichtete:
”Ich sagte zum Propheten Allahs Segen und Friede auf ihm:
»(Es kommt manchmal vor, dass der eine von uns) auf ein Tier schießt, seine Spur für zwei und drei Tage verliert und es doch später tot findet, und in ihm befindet sich der eigene Pfeil (des Jägers).«
Der Prophet sagte: »Wenn er will, kann er davon essen.« (1)

(1) Die freie Entscheidung ist eine Frage des persönlichen Appetits. Siehe Hadith Nr. 5475ff.

5489 – … Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Wir verfolgten die Spur eines Hasen bei Marri-z-Zahran, und die Leute strengten sich so sehr dafür an, bis sie erschöpft waren und davon ablassen mussten. Ich setzte aber die Suche nach dem Hasen fort, bis ich ihn fing. Ich kam dann mit diesem zu Abu Talha, der (ihn zubereitete und) davon die zwei Schenkel zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, schickte, der sie auch annahm.“

5490 – … Abu Qatada berichtete, dass er in Begleitung des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, war, und als er (Abu Qatada) auf eine Straße kam, die nach Makka führte, blieb er zurück mit einigen seiner Gefährten, die im Weihezustand für die Pilgerfahrt (Haddsch) waren, während er selbst nicht im Weihezustand war. Als er einen Wildesel sah, ritt er auf seinem Pferd und bat seine Gefährten, ihm eine Peitsche hochzureichen. Als sie seine diesbezügliche Forderung ablehnten, bat er sie, dass sie ihm sein Schwert zu geben, und sie lehnten dies ebenfalls ab. Da nahm er selbst das Schwert und ritt in aller Entschlossenheit hinter dem Wildesel her, bis er ihn erlegte. Davon aßen einige Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und einige enthielten sich. Als sie den Gesandten Allahs wieder erreichten, fragten sie ihn darüber, und er sagte zu ihnen:
”Dies ist nichts anderes als eine Nahrung, die Allah euch zu essen gegeben hat.“

5495 – … Ibn Abi Aufa, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Wir zogen mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu sieben – oder sechs – Schlachten und aßen gewöhnlich mit ihm Heuschrecken.“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5412 und die Anmerkung dazu.

5497 – … Salama Ibn Al-Akwa‘ berichtete, dass die Muslime, am Abend der Eroberung von Chaibar, Feuer angezündet hatten. Der Prophet Allahs Segen und Friede auf ihm, fragte: ”Wofür habt ihr das Feuer angezündet?“ Sie sagten:
”(Es sind die Töpfe) für das Fleisch von zahmen Eseln.“ Der Prophet sagte:
”Vergießt deren Inhalt und zerbrecht die Töpfe.“
Ein Mann unter den Leuten stand auf und sagte: ”Oder vergießen wir den Inhalt und waschen anschließend die Töpfe?“
Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte dann: ”Oder das!“

5500 – … Abu Sufyan Al-Badschallyy berichtete:
”Wir nahmen uns eines Tages mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, vor, Tiere zum Opferfest zu schlachten, und einige Leute schlachteten schon vor dem Festgebet. Als das Gebet zu Ende war, sah der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, dass sie vor dem Gebet geschlachtet hatten, da sagte er zu ihnen:
»Wer bereits vor dem Gebet geschlachtet hat, der soll zusätzlich zu diesem Tier noch ein anderes schlachten, und wer noch nicht geschlachtet hat, der soll im Namen Allahs sein Tier schlachten.«“

5501 – … Ibn ‘Umar berichtete von seinem Vater, dass eine Magd seiner Familie Schafe bei Sal‘(1) geweidet hatte, und als sie sah, dass ein Schaf davon beinah verendete, zerschellte sie einen Stein und schlachtete das Schaf mit der Steinkante. Er (‘Umar) sagte zu seiner Familie:
”Esst nicht davon, bis ich zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, komme und ihn darüber frage, oder vielleicht schicke ich jemand zu ihm, der ihn fragen soll.“
Als er sich zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, begab – oder jemand zu ihm schickte – wies der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sie an, dass sie das Schafsfleisch essen dürfen.

(1) Ein bekannter Berg in Al-Madina.

5503 – … ‘Abaya Ibn Rifa‘a berichtete von seinem Großvater, dass dieser sagte: ”Ich sagte: »O Gesandter Allahs, wir besitzen keine Messer!«
Der Prophet sagte:
»Was das Blut zum fließen brachte, und wenn der Name Allahs gesprochen wurde, dann darfst du (vom Fleisch) essen. Nicht aber unter Verwendung der Krallen und der Knochenspitzen; denn die Krallen sind die Messer der Abessinier, und die Knochenspitzen sind nichts anderes als Knochen.«“
In diesem Augenblick lief ein Kamel weg, und der Großvater brachte es durch einen Pfeilschuss zum Stehen, und der Prophet sagte:
»Bei diesen Kamelen gibt es außergewöhnliche Eigenschaften wie beim Wild. Wenn ihr von solchen Problemen überrannt seid, so verfahrt mit ihnen genauso.«“

5507 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Einige Leute sagten zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm:
»Unsere Angehörigen bringen uns manchmal Fleisch, wobei wir nicht wissen, ob der Name Allahs darüber gesprochen wurde, oder nicht!«
Der Prophet sagte:
»Sprecht ihr selbst den Namen Allahs und esst es.«
Die Leute befanden sich in einer Zeit, die der Zeit des Unglaubens noch nahe war.“

5510 – … Asma’ Bint Abi Bakr, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Wir schlachteten zu Lebzeiten des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, eine Pferdestute und aßen von dem Fleisch.“

5515 – … Sa’id Ibn Dschubair berichtete:
”Ich war bei Ibn ‘Umar und dort gingen wir an einigen Jugendlichen vorbei, die ein gefesseltes Huhn hinstellten, um auf dieses zu zielen. Als sie Ibn ‘Umar sahen, verschwanden sie von der Stelle. Ibn ‘Umar sagte:
»Wer hat das getan? Wahrlich, der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verfluchte denjenigen, der so etwas tut.« … “ (1)

(1) vgl. dazu Hadith Nr. 0172, 2237, 2365, 3225, 3321, 3323f., 3482, 5480, 5516, 6009 und die Anmerkung dazu.

5516 – … ‘Abdullah Ibn Yazid berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, den Erwerb von Gütern durch Hehlerei (1) und die Tiermisshandlung verbot. (2)

(1) Güter aus Raub und Plünderung gelten entsprechend diesem Hadith nach.
(2) vgl. dazu Hadith Nr. 0172, 2237, 2365, 3225, 3321, 3323f., 3482, 5480, 5515, 6009 und die Anmerkung dazu.

5517 – … Abu Musa Al-Asch‘aryy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Ich sah den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, Hühnerfleisch essen.“

5520 – … Dschabir Ibn ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns am Tage der Schlacht von Chaibar das Fleisch der (zahmen) Esel und erlaubte uns das Pferdefleisch.“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5521.

5521 – … Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns das Fleisch der zahmen Esel, und das war am Tage der Schlacht von Chaibar.“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5520.

5523 – … ‘Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns sowohl die Zeitehe (Mut‘a) im Jahr der Schlacht von Chaibar als auch das Fleisch der zahmen Esel.“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5520f., 5115 und die Anmerkung dazu.

5530 – … Abu Tha’laba, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns den Fleischverzehr von allen Raubtieren mit Reißzähnen.“ …

5531 – … ‘Abdullah Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ging an einem verendeten Schaf vorbei und sagte:
»Wollt ihr nicht das Schafsfell verwenden?«
Die Leute sagten: »Es ist doch ein verendetes Schaf!« Und er erwiderte:
»Was verboten ist, ist nur davon zu essen!«“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5532.

5532 – … Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ging an einer verendeten Ziege vorbei und sagte:
»Was haben ihre Besitzer dagegen, wenn sie aus ihrem Fell Nutzen ziehen?«“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5531.

5533 – … Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Es gibt keinen Verwundeten, dessen Verletzung auf dem Wege Allahs verursacht wurde, der nicht am Tage der Auferstehung blutend auftreten wird. Die Farbe ist die Blutfarbe, der Geruch aber ist der Moschusduft.“

5534 – … Abu Musa, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Das Gleichnis eines guten und eines schlechten Menschen im geselligen Beisammensein ist wie der Moschus-Händler und der Arbeiter am Blasebalg (eines Schmieds): Vom Moschus-Händler kannst du entweder eine Duftprobe bekommen, etwas kaufen oder einen angenehmen Geruch vorfinden. Was du aber von dem Arbeiter am Blasebalg erlebst, ist das, dass er entweder deine Kleidung verbrennt oder du bei ihm einen üblen Geruch findest.“