(5575-5639) – Die Getränke

5575 – … ‘Abdullah Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wer das Berauschende im Diesseits getrunken, und es dann nicht reumütig unterlassen hat, dem wird es im Jenseits vorenthalten werden.“ (1)

(1) Siehe Anmerkung zum Hadith Nr. 5581.

5579 – … Nafi‘ Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Das Berauschende wurde verboten, und in Al-Madina gab es nichts davon.“ (1)

(1) Siehe Anmerkung zum Hadith Nr. 5581.

5580 – … Anas berichtete:
”Das Berauschende wurde uns zurzeit verboten, als das Verbot offenbart wurde; und zu jener Zeit fanden wir (in Al-Madina) nur sehr wenig vom Wein aus Weintrauben. Unser Berauschendes war gewöhnlich der Wein aus Weintrauben und der Dattelwein.“

5581 – … Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: ”‘Umar stand auf, begab sich zum Podest und sagte:
»Sodann, das Berauschende ist verboten worden, und dabei handelt es sich um fünferlei: (Der Wein) aus Weintrauben, Datteln, Sirup, Weizen und Gerste. Und das Berauschende ist alles, was den Menschengeist beeinträchtigt!«“ (1)

(1) Nach dieser Aussage ist auch jede Form von Rauschmitteln, sei es Tabletten, Injektion, Inhalation usw., verboten.

5582 – … Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Ich gab Abu ‘Ubaida, Abu Talha und Ubayy Ibn Ka‘b Wein aus Weintrauben und Dattelwein (arab.: Fadich) zu trinken, als einer kam und sagte:
»Alles Berauschende ist verboten worden!« Darauf sagte Abu Talha: »Steh auf Anas, und vergieße es.« Und ich vergoss es.“ (1)

(1) Man merkt die sofortige und gehorsame Reaktion gegenüber einer göttlichen Offenbarung. Ein “wenn” und “aber” (wie in unserer Zeit) gab es nicht.

5585 – … Aischa berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, wurde über den Wein aus Sirup (arab.: Bit‘) gefragt, und er sagte:
»Jedes Getränk, das berauscht, ist verboten (haram).«“

5586 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, wurde über den Bit‘ gefragt -und dies ist ein Wein aus Sirup, den die Leute des Yemen gewöhnlich tranken – und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Jedes Getränk, das berauscht, ist verboten (haram).«“

5615 – … An-Nazzal berichtete:
”Es wurde ‘Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, am Rahba-Tor, Wasser zu trinken gebracht; er trank es dann im Stehen und sagte:
»Es gibt Menschen, die es nicht mögen, im Stehen zu trinken. Ich sah wahrlich, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, dies auch tat, was ich vor euch getan habe.«“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5616f.

5616 – … ‘Abdu-l-Malik Ibn Maisara berichtete:
”Ich hörte An-Nazzal zu, als er von ‘Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass er sich um die Anliegen der Menschen in Al-Kufa am Rahba-Tor kümmerte, und dort so lange saß, bis das Nachmittagsgebet fällig war. Ihm wurde Wasser gebracht, von dem er trank und sein Gesicht und seine beiden Hände – aber auch seine Füße – wusch. Anschließend stand er auf, trank den Rest vom Wasser im Stehen und sagte:
»Es gibt Menschen, die es nicht mögen, im Stehen zu trinken. Ich sah wahrlich, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, dies auch tat, was ich getan habe.“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5615 und 5617.

5617 – … Ibn ‘Abbas berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, trank Zamzam-Wasser im Stehen.“ (1)
5618 – … Umm Al-Fadl Bint Al-Harith berichtete, dass sie dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, einen Becher Milch brachte, während er abends bei ‘Arafa stand, und er nahm ihn und trank.
… Abu An-Nadr fügte hinzu, dass er (der Prophet) auf seinem Kamel saß.

5619 – … Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ein Becher Milch, mit Wasser verdünnt, gereicht wurde, während ein Wüstenaraber zu seiner rechten und Abu Bakr zu seiner linken Seite standen. Der Prophet trank davon und gab es dem Wüstenaraber weiter und sagte:
”Nach rechts weiterreichen!“

(1) Siehe Hadith Nr. 5615ff.

5620 – … Sahl Ibn Sa‘d, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, wurde etwas zu trinken gereicht, während ein Jugendlicher zu seiner rechten und einige ältere Männer zu seiner linken Seite standen. Der Prophet sagte zum Jugendlichen:
»Erlaubst du es mir, dass ich es ihnen weitergebe?«
Und der Jugendliche sagte: »Bei Allah, o Gesandter Allahs, ich werde keinem anderen den Vorrang über meinen Anteil von dir geben.«
Da drückte es ihm der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, in die Hand.“

5624 – … Dschabir berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Löscht die (Öl-)Lampen, wenn ihr ins Bett geht, schließt die Türen, legt die Deckel auf die Wasserbehälter und legt Tücher auf die Esstöpfe und Trinkgefäße …, auch dann, wenn ihr darauf nur einen Baumast legen würdet.“ (1)

(1) Es handelt sich in diesem Hadith um einhellige Sicherheits- und Schutzmaßnahmen: Das Löschen der Lampen ist deshalb notwendig, damit das offene Feuer nicht unbeaufsichtigt bleibt (vgl. dazu Hadith Nr. 6293ff.) Durch das Schließen der Tür wird die Sicherheit gewährt, dass Tiere, Diebe oder Eindringlinge jeder Art keinen Zugang ins Haus finden. Das Legen von Deckeln und Tüchern auf Wasserbehälter, Esstöpfe und Trinkgefäße, verhindert den kalten Niederschlag in der Nacht, der Luftschmutz und Bakterien trägt, dorthin zu gelangen. Der Sinn des Baumastes – als Mindestmaßnahme – ist der, dass kriechende Insekte und Kleintiere ihren weiteren Weg von einer Seite des runden Gefäßes zu der anderen finden können, und nicht nach einem verzweifelten Umkreisen des Topfes letzten Endes doch ins Gefäß hineinfallen.

5626 – … Abu Sa’id Al-Chudri berichtete:
”Ich hörte vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, dass er das Trinken aus einem Wasserbehälter verbot.“ … (1)

(1) Das Verbot bezieht sich auf Vorratsbehälter, die der Allgemeinheit gehören, damit keine Verschmutzungs- und Ansteckungsgefahr besteht.

5630 – … Abu Qatada berichtete von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagte:
”Wenn einer von euch trinkt, soll er nicht ins Gefäß atmen, und wenn einer von euch uriniert, soll er nicht sein Glied mit seiner rechten Hand abreiben, und wenn einer sich nach der Verrichtung der Notdurft abputzt, soll er dies nicht mit seiner rechten Hand tun.“ (1)

(1) Die rechte Hand, die man in der Regel zur Begrüßung anderer Menschen und zum Essen benutzt, soll dadurch reinerhalten bleiben. Siehe Hadith Nr. 5631.

5631 – … Thumama Ibn ‘Abdullah berichtete:
”Anas trank gewöhnlich aus einem Gefäß so, dass er dreimal Atem (außerhalb des Trinkgefäßes) holte und versicherte, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, auch den Atem dreimal holte.“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 5630 und die Anmerkung dazu.

5634 – … Umm Salama, Gattin des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wer aus einem silbernen Gefäß trinkt, der tut nichts anderes als das Höllenfeuer in seinen Bauch grässlich hineinzuschlürfen.“

5635 – … Al-Bara’ Ibn ‘Azib berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, befahl und verbot uns jeweils sieben (Verhaltensweisen): Er befahl uns, den Kranken zu besuchen, mit einem Beerdigungszug zu gehen, dem Niesenden Barmherzigkeit zu wünschen, (1) dem Einladenden Folge zu leisten, den Friedensgruß unter den Menschen zu verbreiten, dem Unterdrückten zu helfen und den Schwörenden nicht im Stich zu lassen.
Dagegen verbot er uns, Goldringe zu tragen, aus silbernen (2) Gefäßen zu trinken, auf seidenen Kissen zu sitzen und Kleidung zu tragen, die aus gemischter Seide, reiner Seide, Seidenbrokat und Brokat hergestellt ist.“

(1) Durch sprechen des Satzes: Rahimakumu-llah (Allah möge Sich eurer erbarmen).
(2) Auch aus goldenen Gefäßen; vgl. dazu Hadith Nr 5650, 5837 und 6222.

5639 – … Dschabir Ibn ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Ich habe etwas mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, erlebt, als das Nachmittagsgebet fällig war, und wir kein Wasser, außer einem Rest davon hatten. Da wurde dieser Rest in ein Gefäß gegossen und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, begab sich zu diesem, führte seine Hand hinein, spreizte darin seine Finger und sagte:
»Kommt her, ihr Leute des Wudu’ (der Gebetswaschung), der Segen kommt nur von Allah!«
Ich sah wahrlich, wie das Wasser durch seine Finger herausströmte, und die Menschen wuschen sich davon für das Gebet und tranken. Was mich anging, so habe ich nicht aufgehört, soviel wie möglich von diesem Wasser in meinen Bauch zu bringen, da ich von seinem Segen wusste.“
Salim Ibn Abi-l-Dscha‘d fragte Dschabir: ”Wieviele wart ihr damals?“ Er sagte: ”Eintausendvierhundert!“ … (1)

(1) Dieses Ereignis gehört zu den zahlreichen Wundern des Propheten Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm.