(6862-6916) – Die Blutschuld (Diyya)

6862 – … Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Der Muslim bleibt stets unbedrängt im Rahmen seiner Religion, solange er kein widerrechtliches Blutvergießen begangen hat.“

6864 – … ‘Abdullah Ibn Mas‘ud berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Das erste, über das zwischen den Menschen (am Tage des Jüngsten Gerichts) gerichtet werden wird, ist das Blutvergießen!“ (1)

(1) d.h. die Schuld an einer Mordtat; Hadith Nr. 6533.

6865 – … Al-Miqdad Ibn ‘Amr Al-Kindyy, Verbündeter des Stammes Banu Zuhra, der mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, in der Schlacht von Badr gekämpft hatte, berichtete:
”Ich sagte:
»O Gesandter Allahs, ich war in einen Kampf gegen einen Ungläubigen verwickelt, als er mit dem Schwert auf meine Hand haute und sie abtrennte; anschließend suchte er Schutz vor mir auf einem Baum und rief: >Ich bin ein Allah ergebener (Muslim)!< Soll ich ihn nun umbringen, nachdem er diese Worte gesprochen hat?«
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Bringe ihn nicht um!«
Ich erwiderte: »O Gesandter Allahs, er hat doch eine meiner beiden Hände von meinem Leib abgetrennt und anschließend seine Worte gesprochen, nachdem er meine Hand abgetrennt hatte. Soll ich ihn nun umbringen?«
Der Prophet sagte:
»Nein! Wenn du ihn umbringst, ist er (als Muslim) an deiner Stelle bevor du ihn umbrachtest, und du bist (als Nicht-Muslim) an seiner Stelle bevor er sein Wort sprach, das er von sich gab.«“ (Fortsetzung folgt im Hadith Nr. 6866)

6866 – (Fortsetzung des Hadith Nr. 6865) Ibn ‘Abbas fügte hinzu: ”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu Al-Miqdad:
»Wenn es sich um einen Mann handelt, der unter den Ungläubigen lebte und seinen Glauben verborgen hielt, so ist dies genau der Fall mit dir gewesen, als du zuvor in Makka warst und deinen Glauben verborgen hieltest!«“

6867 – … ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Kein Mensch wird ermordet, ohne dass der erste Sohn Adams einen Teil derartige Schuld mitträgt!“ (1)

(1) Es handelt sich dabei um den ersten Mord in der Menschheitsgeschichte, der im Nachhinein eine Schule macht.

6868 – … ‘Abdullah Ibn ‘Umar berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Kehrt nicht nach mir in den Unglauben zurück, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen!“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 6869.

6869 – … Dscharir berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu mir während der Abschiedspilgerfahrt (Hadschdschatu-l-wada‘):
»Lass die Menschen (diese meine folgenden Wörter) aufmerksam hören:
Kehrt nicht nach mir in den Unglauben zurück, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen!<«“ (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 6868.

6872 – … Usama Ibn Zaid Ibn Haritha, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: ”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, entsandte uns (zu einem Feldzug) zum Ort Al-Hurqa in der Gegend von Dschuhaina. Dort überfielen wir die Leute gegen Morgen und besiegten sie. Ich verfolgte anschließend mit Hilfe eines Mannes von den Al-Ansar einen Mann von den Gegnern, und als wir ihn stellten, sagte er: >la ilaha illa-llah< (Kein Gott ist da außer Allah). Während sich der Mann von den Al-Ansar zurückhielt und von ihm abließ, erstach ich ihn mit meinem Schwert, so dass er starb. Als wir beim Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, ankamen, wurde er davon unterrichtet, worauf er zu mir sagte: »Du Usama! Hast du ihn umgebracht, nachdem er >la ilaha illa-llah < gesagt hatte?« Ich entgegnete: »O Gesandter Allahs, er wollte nur Zuflucht suchen!« Der Prophet sagte abermals: »Hast du ihn umgebracht, nachdem er >la ilaha illa-llah < gesagt hatte?«
Er wiederholte diesen Satz mehrmals, bis ich mir wünschte, ich wäre vor diesem Tag noch nicht zum Islam gekommen.“

6874 – … ‘Abdullah Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wer eine Waffe gegen uns (Muslimen) richtet, der gehört nicht zu uns!“ (1)

(1) vgl. Hadith Nr. 7070ff.

6878 – … ‘Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“

6894 – … Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Die Tochter des An-Nudur ohrfeigte ein Sklavenmädchen und brach dabei einen seiner Schneidezähne. Die Leute begaben sich deshalb zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er veranlasste die Wiedervergeltung (Qisas).“

6900 – … Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Ein Mann guckte tief in ein Zimmer des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, worauf er (der Prophet) aufstand und sich zu ihm mit einem spitzen Gegenstand begab … und versuchte, ihn damit zu stechen.“ (1)

(1) Die Straftat liegt im Bereich des Hausfriedensbruchs. Guckt einer durch das Schlüsselloch in einen Privatbereich eines anderen hinein und verliert dabei sein Auge durch einen Spieß von der anderen Seite, so hat er weder Anspruch auf Schadensersatz noch die Möglichkeit einer öffentlich rechtlichen Strafverfolgung. Siehe Hadith Nr. 6901f.

6901 – … Sahl Ibn Sa‘d As-Sa‘idyy berichtete:
”Ein Mann guckte durch ein Loch in der Tür des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er (der Gesandte Allahs) gerade einen spitzen Gegenstand in der Hand hatte, mit dem er seinen Kopf kratzte. Als der Gesandte Allahs ihn sah, sagte er zu ihm:
»Wenn ich gewusst hätte, dass du mich beobachtest, hätte ich dein Auge damit gestochen!«
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fuhr dann fort:
»Die Erlaubnis um Einlass wurde aus keinem anderen Grund zur Pflicht gemacht als wegen des Einblicks (in die Privatsphäre eines Wohnbereichs).“ (1)

(1) Wird einem der Einlass gewährt, so soll sich dieser auch vertrauenswürdig verhalten und nicht die Privatsphäre seines Gastgebers in die Öffentlichkeit preisgeben; vgl. Qur’an 24:27 und 33:53. Siehe ferner Hadith Nr. 6900, 6902 und die Anmerkung dazu.

6902 – … Abu Huraira berichtete:
”Abu-l-Qasim, (1) Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Wenn jemand bei dir (in deine Wohnung) ohne deine Erlaubnis guckt, und du auf ihn einen Stein wirfst und damit sein Auge ausschlägst, machst du dich deswegen nicht strafbar.«“ (2)

(1) Ein Beiname, der ausschließlich für den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, verwendet werden darf.
(2) Auf Grund dieses Hadith wird die derartige Tat im islamischen Recht nicht strafrechtlich verfolgt. Ein Schadensersatz für den Geschädigten ist demnach ausgeschlossen. Siehe Hadith Nr. 6900f. und die Anmerkung dazu.

6914 – … ‘Abdullah Ibn ‘Amr berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wer einen Menschen tötet, dessen Schutz unter vertraglicher Abmachung (mit den Muslimen) steht, (1) der wird (am Tage des Jüngsten Gerichts) nicht einmal den Duft des Paradieses einatmen dürfen; und sein Duft ist wahrlich aus einer Entfernung von einer vierzigjährigen Reise wahrzunehmen!“ (2)

(1) Unter vertraglichem Schutz verstehen sich auch alle internationalen Abmachungen, die die islamischen Staaten unterzeichnet haben. Zu solchen Abmachungen gehört u.a. und zum Beispiel die Sicherheit des Luftverkehrs. Wer also von den Muslimen ein Flugzeug entführt bzw. sprengt und/oder Frauen, Kinder und unschuldige Menschen als Geisel nimmt oder diese tötet, der handelt nicht nur nach dem Wortlaut dieses Hadith widerrechtlich, sondern auch gegen die Bestimmung des ersten Verses der Sura 5 (Al-Ma’ida), mit der die Gläubigen aufgefordert werden die Verträge zu erfüllen. Hat ein solcher Täter noch nicht begriffen, dass er nicht nur ein Verbrechen begeht, sondern auch den Islam damit in Verruf bringt und der Da‘wa (Einladung zum Islam) einen großen Schaden zufügt?
(2) Vgl. dazu Hadith Nr. 3166, 3251f., 6553, 6579, 6588.

6916 – … Abu Sa’id berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Zieht nicht einige der Propheten den anderen vor!“ (1)

(1) vgl. Qur’an 2:136, 285; 3:84; 4:150, 152.