Aberglaube

Falscher, verkehrter Glaube, auch missbräuchlich angewandter Glaube.

Im Islam ist es Pflicht eines jeden Gläubigen, auf den Aberglauben in jeder seiner Erscheinungsformen hinzuweisen, auch dann, wenn eine dieser Formen für geringfügig und harmlos erscheint.

‘Abdullah sagte z.B.: “Keiner von euch soll für Satan einen Anteil seines Gebets machen, indem er glaubt, es sei ihm Pflicht, seine Gebetsstelle nur von der rechten Seite zu verlassen; denn ich habe oft den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, gesehen, dass er seine Gebetsstelle von der linken Seite verließ.” (Bu)