Ablehnung von Gewalt und Terror

Für Terrorismus und willkürliche Gewalt gibt es im Islam keinen Platz.

Im Koran heißt es:
„(…) wenn jemand einen Menschen tötet, ohne dass dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne dass ein Unheil im Lande geschehen wäre, es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. (…)“
(Koran, Sure 5, Vers 32).

Gemäß diesem Koranvers ist die Anwendung von Gewalt an Unschuldigen (Terrorismus) absolut verboten und wird von Allah (t.) hart bestraft werden.

Gewalt kann man anwenden zur Selbstverteidigung oder zum Schutz von Hilfsbedürftigen, die angegriffen werden. Auch ist es erlaubt, sich mit Gewalt im Falle eine Krieges zu wehren.

Doch auch hier hat der Islam strenge Auflagen erlassen.

So ist es beispielsweise verboten, Zivilpersonen anzugreifen oder Vieh, Feldfrüchte und Bäume zu vernichten.

Der viel zitierte Begriff „Dschihad“ bedeutet nicht etwa „Heiliger Krieg“, sondern „Anstrengung auf dem Wege Allahs“.
Er kann „Kampf“ bedeuten, aber auch die Bekämpfung der eigenen schlechten Charakterzüge oder soziales Engagement – kurz jeglicher Einsatz für das Gute und gegen das Schlechte.