Adoption

wurde in der vorislamischen Zeit von den Arabern praktiziert. Dabei erhielt das adoptierte Kind den Namen der Person, von der es adoptiert wurde, so als sei es sein / ihr leibliches Kind.

Der Islam verbot die Adoption.

Abu Darr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte: “Es gibt keinen Menschen, der seine Zugehörigkeit zu einem anderen außer seinem Vater erklärt und er handelt dabei wissentlich, der nicht dadurch den Glauben an Allah abgelegt hat. Und wer seine Zugehörigkeit zu Leuten erklärt, mit denen er keine verwandtschaftliche Bindung gemeinsam hat, der soll seinen Platz im Höllenfeuer einnehmen.”

Sowohl nach dem Qur`an (33:4f., 37, 40) als auch diesem Hadith ist die Adoption, die weltweit verbreitet und gesetzlich geregelt ist, ausdrücklich verboten. Vor den verheerenden Folgen der Adoption wird in diesem Zusammenhang deshalb gewarnt, weil diese solche Verhältnisse hervorruft, die im Islam verpönt sind, wie zum Beispiel die Erbschaftsfolge, die das Eigentum unter Ausschluss der echten Erben zu einer völlig fremden Person überträgt.

Auch der Personenkreis, in dem die Heirat untereinander ausgeschlossen ist, wird durch Adoption gesprengt, indem die Frau einen fremden Mann als Bruder gewinnt und vor ihm ohne den vorgeschriebenen Kleidungsschutz erscheint, während dieser nach der Saria die Stellung eines Fremden hat.

Ferner wird die Eheschließung mit dieser Person ausgeschlossen sein, weil die Adoption den Weg dazu versperrt oder umgekehrt, d.h., dass eventuell ein Mann unwissentlich seine leibliche Schwester heiraten kann.

Das System der göttlichen Schöpfung muss unbedingt beibehalten und beachtet werden, und die weltlichen Gesetze dürfen niemals die göttlichen aufheben und/oder diese beeinträchtigen.

siehe —-> Mahram