Beweislast

Nach Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm: “Wenn man den Menschen immer gäbe, worauf sie Anspruch erheben, so würden die Leute die Besitztümer der anderen und ihr Blut fordern. Aber das Erbringen der Beweislast obliegt dem Kläger, und der Eid dem, der (die Forderung) leugnet.” (Bai).