Blicken

Abdullah Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: “Als Al-Fadl hinter dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ritt, kam eine Frau vom Stamm Hatam, und Al-Fadl begann, sie anzuschauen, während sie ebenfalls damit begann, ihn anzuschauen. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, drehte das Gesicht von Al-Fadl in die andere Richtung. Die Frau sagte dann: »O Gesandter Allahs, die Pilgerfahrt, die Allah Seinen Dienern zur Pflicht gemacht hat, wurde verkündet, als mein Vater sehr alt war und sich auf dem Reittier nicht mehr festhalten konnte. Darf ich den Hagg für ihn vornehmen?« Der Prophet antwortete: »Ja!« Und dies geschah während der letzten Pilgerfahrt.” Abu Huraira berichtete: “Abu-l-Qasim, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wenn jemand bei dir (in deine Wohnung) ohne deine Erlaubnis guckt, und du auf ihn einen Stein wirfst und damit sein Auge ausschlägst, machst du dich deswegen nicht strafbar.«” (Bu).

As-Saidyy berichtete: “Ein Mann guckte durch ein Loch in der Tür des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er (der Gesandte Allahs) gerade einen spitzen Gegenstand in der Hand hatte, mit dem er seinen Kopf kratzte. Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihn sah, sagte er zu ihm: »Wenn ich gewusst hätte, dass du mich beobachtest, hätte ich dein Auge damit gestochen!« Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fuhr dann fort: »Die Erlaubnis um Einlass wurde aus keinem anderen Grund zur Pflicht gemacht als wegen des Einblicks (in die Privatsphäre eines Wohnbereichs).” (Bu).

(s. auch Wegerecht).