Kapitel 356 Es ist untersagt, Gelder für Zwecke, die in der Schari‘a (dem islamischen Recht) nicht erlaubt sind, auszugeben
Kapitel 357 Die Untersagung, auf einen Muslim mit einer Waffe u.a. im Spaß wie im Ernst zu zeigen und des Übergebens des gezückten Schwertes
Kapitel 358 Das Missfallen des Verlassens der Moschee nach dem Gebetsruf, vor dem Verrichten des Pflichtgebetes ohne triftigen Grund
Kapitel 360 Das Missfallen der Lobpreisung einer anwesenden Person, die dadurch verdorben oder eingebildet werden könnte und die Erlaubnis desgleichen, wenn diese Gefahr nicht besteht
Kapitel 361 Das Missfallen der Flucht aus einem Ort, in dem eine Epidemie herrscht und das Missfallen des Betretens eines solchen Ortes
Kapitel 363 Die Untersagung der Mitnahme des Mushaf (Koran) beim Reisen in die Länder der Ungläubigen, wenn befürchtet wird, dass er in die Hände des Feindes fallen könnte
Kapitel 364 Das Verbot des Gebrauchs von Gold- und Silbergefäßen für Essen, Trinken, rituelle Reinigung und Waschung usw.