Bürde

Die Verträglichkeit des Menschen ist so begrenzt, dass Allah diese Tatsache in den uns von Ihm auferlegten Pflichten berücksichtigt, und uns viele davon unter bestimmten Umständen entweder ganz oder teilweise enthoben hat.

“Allah will eure Bürde erleichtern; denn der Mensch ist schwach erschaffen.” (4:28).

Um so mehr gelten die göttlichen Erleichterungen für die Frau, die unter der Belastung der Menstruation (Befreiung von der Gebetspflicht), der Schwangerschaft, des Wochenbetts (Befreiung von der Gebetspflicht), der Kinderversorgung (Befreiung vom Gemeinschaftsgebet in der Moschee), des Haushalts (Gebot der Hilfeleistung durch den Ehemann) usw. steht.

“Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag …”
(Qur`an 2:286).

Zu den bekannten Bittgebeten aus dem Qur`an gehört in der Fortsetzung des eben genannten Qur’an-Verses:

“Unser Herr, mache uns nicht zum Vorwurf, wenn wir etwas vergessen oder Fehler begehen. Unser Herr, und erlege uns keine Bürde auf, so wie Du sie jenen aufgebürdet hast, die vor uns waren. Unser Herr, und lade uns nichts auf, wofür wir keine Kraft haben. Und verzeihe uns, und vergib uns, und erbarme Dich unser. Du bist unser Beschützer. So hilf uns gegen das Volk der Ungläubigen!”

Auch der Ehemann sollte sich also stets auf die Barmherzigkeit zurückbesinnen und seiner Frau nicht mehr aufbürden, als was sie vertragen kann~, und ihr in der Not die in nicht barmherzig sein, bei dem die Menschen kein Erbarmen finden.” (Bu)

siehe —-> Arbeit, Bettruhe, Hilfeleistung