Ehebruch

Der Ehebruch wird im islamischen Recht nur nach sehr schweren Kriterien und Beweisführungen strafrechtlich verfolgt. Wird die Ehefrau nur durch ihren Ehemann des Ehebruchs bezichtigt und hat er keine Zeugen außer sich selbst, so gilt folgende Regelung des sog. Li’an (Verfluchungseid) aus dem Quran (24:610):

“Und (was) jene (betrifft), die ihren Gattinnen (Ehebruch) vorwerfen und keine Zeugen (dafür) außer sich selber haben – von solchen Leuten soll die Aussage des Mannes allein (genügen), wenn er viermal bei Allah schwört, dass er die Wahrheit rede; und (sein) fünfter (Eid) soll sein, dass der Fluch Allahs auf ihm lasten möge, falls er ein Lügner sei. Von ihr aber soll die Strafe abgewendet werden, wenn sie viermal den Schwur bei Allah leistet, dass er ein Lügner sei. Und (ihr) fünfter (Eid) soll sein, dass Allahs Zorn auf ihr lasten möge, falls er die Wahrheit rede. Wäre nicht Allahs Huld und Seine Barmherzigkeit über euch und wäre Allah nicht Vielvergebend, Allweise (,wäret ihr verloren gewesen).”

siehe —-> Ehebruch, Scheidung, Unzucht