Ehebund

Der Ehebund, verbunden in erster Linie mit Güte, Versorgung, Brautgabe usw. wird an verschiedenen Stellen des Quran geregelt, und der Muslim muss darauf achten, dass er diesen Bund ernst nimmt.

So sagt Allah (t) im Qur`an (2:236-237):

“Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen entlasst, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewährt habt. Doch gewährt ihnen Versorgung: der Wohlhabende (nach dem,) was er vermag, und der Minderbemittelte nach dem, was er vermag – eine Versorgung auf gütige Weise. (Dies ist) eine Verpflichtung für die Gütigen. Und wenn ihr sie entlaßt, bevor ihr sie berührt habt, jedoch nachdem ihr ihnen eine Brautgabe ausgesetzt habt, dann zahlt die Hälfte dessen, was ihr ausgesetzt habt, es sei denn, sie erlassen es (euch) oder der, in dessen Hand der Ehebund ist, erläßt es. Und wenn ihr es erlaßt, so kommt das der Gottesfürchtigkeit näher. Und vergeßt nicht, einander Güte zu erweisen. Wahrlich, Allah sieht wohl, was ihr tut.”

siehe —->Güte, Versorgung, Brautgabe.