Eheschließung

Aisa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: “Die Eheschließung vor dem Islam in der Zeit der Unwissenheit (Gahilyya) wurde auf viererlei Arten vollzogen: Eine Art davon war, wie heute gewöhnlich mit der Eheschließung verfahren wird, in dem der Heiratskandidat bei einem anderen um die Hand seiner Schutzbefohlenen oder seiner Tochter bittet, alsdann die Brautgabe dafür leistet und sie anschließend heiratet. Eine andere Art der Eheschließung bestand darin, dass ein Mann zu seiner eigenen Ehefrau kam, wenn sie gerade von ihrer Regel reingeworden war, und sagte: »Schicke eine Nachricht zu dem Soundso, damit du von ihm geschwängert werden kannst.« In diesem Fall hielt sich ihr Mann von ihr solange fern und berührte sie nicht, bis ihre Schwangerschaft von dem anderen Mann, der sie geschwängert hatte, offensichtlich und erkennbar wurde. Hier dann, nachdem die Schwangerschaft feststand, unterhielt ihr Mann mit ihr wieder die geschlechtliche Beziehung, wenn er dies begehrte; denn dies ließ er nur zu, um Kinder zu haben. Diese Art von Eheschließung nannte man >Nikahu-l- Istibda (Schwängerungsehe)<. Die dritte Art wurde in der Weise vollzogen, dass sich eine Gruppe von weniger als zehn Männern zu einer Frau begab, um mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Wenn sie davon schwanger wurde und später ein Kind zur Welt brachte, dann ließ sie nach der Entbindung einige Nächte verstreichen und schickte zu allen Männern eine Einladung. Hier dann durfte keiner von ihnen seine Erscheinung bei ihr verweigern. Wenn sie alle dann beisammen bei ihr eintrafen, sagte sie zu ihnen: »Ihr wisset noch, wie es mit euch war! Ich habe entbunden, und das Kind ist dein Sohn, du Soundso.« Hier nannte sie dann den Namen des Mannes, der ihr am liebsten war. Diesem wurde das Kind für zugehörig erklärt, und der Mann konnte sich nichtgegen diese Maßnahme wehren. Bei der vierten Art der Eheschließung handelte es sich um eine größere Zahl von Menschen, die (zum Zwecke des Geschlechtsverkehrs) bei einer und derselben Frau einzutreten pflegten, indem sie auch keinen von ihnen zurückweisen durfte. Und diese (Frauen) waren die Prostituierten, die als Auszeichnung ihres Gewerbes Fahnen über ihren Türen hissten. Wer sich zu ihnen begeben wollte, der konnte dort eintreten. Wenn eine Frau dann von einem dieser Männer schwanger wurde und später entbunden hatte, sammelten die Männer (Geld) für sie und riefen einen Kenner, der die Abstammungsmerkmale bei einem von ihnen feststellen konnte. Dann sprachen sie die Zugehörigkeit des Kindes zu demjenigen aus, den sie für den Vater hielten. Die Frau gab ihm dann das Kind, das als sein Sohn bekannt gegeben wurde, und er (der Mann) durfte diese Maßnahme nicht verweigern. Aber als Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit der Wahrheit entsandt wurde, erklärte er alle diese Arten der Eheschließung aus der Gahilyya für nichtig, mit Ausnahme der Eheschließung, die die Menschen bis heute noch kennen." (Bu).