Eid

Abu Wail sagte: “Abdullah Ibn Masud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete uns, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wer einen festen Eid (Yamin sabr) leistet, um für sich ungerechterweise ein Stück aus dem Hab und Gut eines muslimischen Menschen abzuschneiden, der wird Allah (am Tage der Auferstehung) begegnen und vorfinden, dass Allah auf ihn zornig ist.” Diese Aussage wurde von Allah durch folgende Offenbarung bestätigt: >Wahrlich, diejenigen, welche ihren Bund mit Allah und ihre Eide um einen geringen Preis verkaufen, haben keinen Anteil am Jenseits, … (Koran 3:77)<, …« Da trat Al-Asat Ibn Qais ein und fragte: »Was erzählt euch da Abu Abdu-r-Rahman ?« Wir sagten: »Dies und jenes!« Er sagte zu uns: »Diese Offenbarung ist meinetwegen wie folgt herabgesandt worden: Ich besaß seinerzeit einen Wasserbrunnen auf einem Grundstück, das einem meiner Vetter gehörte. (In einem Rechtstreit zwischen uns) sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu mir: >Entweder erbringst du den Beweis, oder er leistet den Eid!< Ich erwiderte >Dann soll er den Eid leisten, o Gesandter Allahs!< Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte darauf: >Wer einen Yamin sabr leistet, um für sich ungerechterweise ein Stück aus dem Hab und Gut eines muslimischen Menschen abzuschneiden, und dabei schamlos handelt, der wird Allah (am Tage der Auferstehung) begegnen und vorfinden, dass Allah auf ihn zornig ist.<«” (Bu).

Nach Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm: “Wenn man den Menschen immer gäbe, worauf sie Anspruch erheben, so würden die Leute die Besitztümer der anderen und ihr Blut fordern. Aber das Erbringen der Beweislast obliegt dem Kläger, und der Eid dem, der (die Forderung) leugnet.” (Bai).

(siehe auch Schwören, Schwur).