Fastenverbot

Abu Ubaid, Sklave des Ibn Azhar berichtete, dass er das Opferfest mit Umar Ibn Al-Hattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, miterlebte. Er (Umar Ibn Al-Hattab) verrichtete das Festgebet vor der Predigt, sprach anschließend zu den Menschen, indem er sagte: “O ihr Menschen, der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, hat euch wahrlich das Fasten an den beiden Festtagen verboten. Was den ersten angeht, so handelt es sich um den Tag, an dem ihr (nach Ablauf des Monats Ramadan) euer Fasten brechet. Und was den anderen angeht, so handelt es sich um den Tag, an dem ihr vom Fleisch eurer Opfertiere esset.” (Bu).

Abu Ayyub berichtete: “Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, trat bei Guwairyya Bint Al-Harit, Allahs Wohlgefallen auf ihr, ein, als sie an einem Freitag fastete. Er sagte zu ihr: »Hast du gestern gefastet?« Sie sagte: »Nein!« Da sagte der Prophet zu ihr: »Willst du morgen fasten?« Sie erwiderte: »Nein!« Er sagte dann zu ihr: »Also brich dein Fasten!«” (Bu).

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, das Fasten am Tag von Arafa im Gebiet von Arafat verbot. “(Da, Ha, Na).

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Eine Frau darf nicht fasten, während ihr Mann anwesend ist, es sei denn mit seiner Erlaubnis. Ferner darf sie keinem den Eintritt in seine Wohnung gewähren, es sei denn mit seiner Erlaubnis. Und was sie immer ohne seine Erlaubnis an Spende (aus seinem Geld) gibt, so wird ihm die Hälfte des Lohnes zuteil sein.” (Bu).