Ganzwaschung

des Körpers durch Baden, Duschen usw. ist im Islam Pflicht.

Der Qur’an (4:43) erwähnt sie wie folgt:
“O ihr, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit ausgenommen als Reisende unterwegs, bis ihr die Ganzwaschung (Gusl) vorgenommen habt. Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt, oder wenn ihr die Frauen berührt habt und kein Wasser findet, dann sucht guten (reinen) Sand und reibt euch dann Gesicht und Hände ab (Tayammum). Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Allvergebend.”

In der Sunna gibt es auch zahlreiche Beispiele über dieses Gebiet, z.B.: Abu Sa’id Al-Hudryy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte- Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
“Die Ganzwaschung des Körpers am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht!” (Bu)

Nach dem islamischen Kalender beginnt der Tag nicht Mitternacht, sondern nach dem Sonnenuntergang des vorangegangenen Tages; der Freitag beginnt also bei Sonnenuntergang des Donnerstag. Und Maimuna (r) berichtete:
“Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, stellte Wasser für seine Ganzwaschung (Gusl) nach dem Geschlechtsverkehr hin; er goss zwei- oder dreimal Wasser mit seiner rechten Hand auf seine linke Hand, dann wusch er seinen Genitalbereich; danach schlug er mit der Hand zwei- oder dreimal auf den Boden oder gegen die Wand. Dann spülte er Mund und Nase und wusch sein Gesicht und seine beiden Arme, goss dann reichlich Wasser über seinen Kopf und wusch seinen Körperanschließend rückte er wenig von seiner Stelle ab und wusch seine beiden Füße. Ich brachte ihm ein Tuch, und er lehnte es nicht ab, fuhr aber fort, das Wasser mit der Hand abzustreifen.” (Bu)

Das Schlagen auf den sandigen Boden oder gegen die rauhe Wand erfüllte zu jener Zeit den Reinigungseffekt der später von den Muslimen entdeckten Seifensubstanz aus verbranntem Holz und tierischem Fett an Stellen des Lagerfeuers. Hier liegt ferner der Beweis für diejenigen Muslime vor, die das Handtuch zum Abtrocknen ihrer Haut nach der Gebetswaschung ablehnen wollen.

Umm Salama berichtete:
“Umm Sulaim kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte: »O Gesandter Allahs! Allah ist nicht schamhaft gegenüber der Wahrheit! Ist die Frau zum Gusl verpflichtet, wenn sie im Traum ihren geschlechtlichen Höhepunkt erlebt?« Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm ‘ sagte: »Wenn sie dabei das Flüssige findet.« Da verhüllte sich Umm Salama, d.h. sie verdeckte ihr Gesicht, und sagte: »O Gesandter Allahs, hat eine Frau wirklich eine solche Flüssigkeit, wenn sie ihren geschlechtlichen Höhepunkt erlebt?« Der Prophet sagte: »Ja, sei nicht unbeholfen. Wie kommt es denn, dass ihr Kind ihr ähnlich aussieht?«” (Bu)

Dieses Beispiel zeigt, dass es im Islam keine Tabus gibt, wenn es um das Erlangen von Wissen geht, wenn dabei Anstandsregeln beachtet werden. Dem Ehemann und der Ehefrau ist es gestattet, zusammen die Ganzwaschung vorzunehmen, selbst wenn der eine des anderen ganzen Körper dabei sieht.

‘A’isa (r) sagte: “Gewöhnlich nahm ich die Ganzwaschung mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, vor aus demselben Wasserbehälter, der zwischen uns stand, unsere Hände berührten sich darin, und er steckte seine Hände ins Wasser bis dass ich zu ihm sagte: »Lass mich mal, lass mich mal!«” Sie sagte: “Wir waren beide Gunub.” (Bu, Mu)

‘A’isa (r) sagte ferner: “Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte seine Leistengegend zu waschen und den Wudu’ vorzunehmen, wenn er sich im Ganaba-Zustand befand, und schlafen oder essen wollte.” (Bu, Mu)

siehe —-> Geschlechtsverkehr, Tayammum