Haram

Geschütztes Gebiet, Tabu. Bezeichnet einen abgegrenzten Teil eines Gebiets, einer Umgebung oder eines Hauses, der nicht ohne Erlaubnis bzw. Befugnis der Hausbewohner betreten werden darf. Im Wohnbereich einer muslimischen Familie ist ein Haram der Privatbereich, wo Familienmitglieder, darunter unverschleierte Frauen mit Kindern, leben, und der von Fremden nicht betreten werden darf.

Beim Empfang von Gästen werden die Frauen zu den Frauen des Hauses im Haram eingelassen, während die Männer sich in einen gesonderten Bereich begeben. Zu der frühen Zeit des Islam fehlte diese Absonderung im Harambereich. Sie ist erst unter den Abbasiden und den Osmanen als persische und byzantinische Sitte übernommen worden.

siehe —-> Kleidung.