Hass

Und der Hass gegen eine Gruppe soll euch nicht (dazu) verleiten, anders als gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist der Gottesfurcht näher. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist eures Tuns kundig.” (Quran 5:8).

Dieses Gebot gilt auch für Eheleute untereinander. Wegen Hass darf der Ehepartner wohl die Scheidung beantragen; dabei soll man bemerken, dass Hassgefühle allein kein Grund für die Zerstörung der Familie und Bedrückung der Kinder sind; denn die Ehe ist u.a. eine soziale Institution, die nicht nur auf Liebe gegründet ist, vielmehr auf Barmherzigkeit und Gerechtigkeit. Der Prophet hat in einem Hadith darauf hingewiesen, dass der seine Frau hassende Ehemann daran denken muss, dass – wenn er bei ihr eine Eigenschaft findet, die er nicht mag – es eine andere Eigenschaft bei ihr gibt, die er mag (Bu), d.h., dass die Frau nicht nur aus schlechten Eigenschaften besteht.

Ibn ‘Abbas berichtete:
“Der Mann von Barira war ein Sklave namens Mugit. Als sähe ich ihn noch, wie er weinend hinter ihr herlief, und seine Tränen über seinen Bart flossen. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ‘Abbas: »O ‘Abbas, wunderst du dich nicht über die Liebe des Mugil zu Barira und über den Hass Baiiras gegenüber Mugii?« Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, wandte sich dann an Barira und sagte zu ihr: »Wenn du zu ihm zurückkehren würdest.« Sie sagte: »O Gesandter Allahs, befiehlst du es mir?« Er erwiderte: Ach will nur eine Fürbitte (für ihn) einlegen.« Sie sagte dann: »Ich habe kein Verlangen nach ihm.«”

Die in manchen islamischen Ländern übliche Praxis der zwangsmäßigen Zurückführung der ihren Mann ablehnenden Ehefrau, ist nach diesem Hadith eine widerrechtliche Handlung, die ab sofort abgeschafft werden muss. Nirgendwo – weder im Quran noch in der Sunna – ist eine Bestimmung anzutreffen, die die Ehe für die Frau zu einem Gefängnis macht.

siehe —-> Scheidung