Haustiere

‘Abdullah Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Eine Frau wurde wegen einer Katze sie hatte ihr weder Futter noch Wasser zu trinken gegeben, als sie sie einsperrte, noch hatte sie sie freigelassen, damit sie von den Tierchen der Erde hätte fressen können.” (Bu)

Dies ist eine herzergreifende Mahnung an alle Halter von Haustieren: Das grundlose Einsperren eines Tieres in engen Käfigen und die Beraubung seiner Freiheit ist im Islam grundsätzlich verboten, es sei denn ein trifftiger Grund ist vorhanden, wie etwa die Pflege eines kranken Tieres, oder seine Rettung vor einer Gefahr – wie z.B. vor einem Raubtier oder vor Verhungern. Bei Tierhaltung wegen einem tierliebenden Kind muss daraufgeachtet werden, dass der seiner Natur und seinen Bedürfnissen entsprechende Lebensbereich vorhanden ist, damit nicht nur dem Kind eine Freude gemacht wird auf Kosten des hilflosen Tieres.

siehe —-> Hundehaltung, Vergebung.