Kapitel 102 Was der Fastende sagt, wenn er zum Essen eingeladen ist

Hadith 738: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Wenn einer von euch eingeladen ist, soll er hingehen; wenn er aber fastet, dann soll er dort ein Bittgebet sprechen und wenn er nicht fastet, soll er mitessen.” (Muslim)