Kapitel 123 Erlaubnis, in Fällen von Juckreiz, Seide zu tragen

Hadith 810: Anas (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) az-Zubair (r) und ‘Abdur-Rahman ihn ‘Auf (r) erlaubte, Seide zu tragen, weil sie unter Juckreiz litten. (Al-Bukhari und Muslim)