Kapitel 124 Verbot, sich auf Raubtierfelle zu setzen oder auf diesen zu reiten

Hadith 811: Mu’awiya (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Reitet nicht auf Sätteln, die aus Seide hergestellt sind oder aus Tiger­ bzw. Leopardenfell!” (Abu Dawud und Andere)
Dies ist ein guter Hadith (hasan).

Hadith 812: Abul-Malih (r) berichtete, dass sein Vater (r) ihm sagte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) Raubtierfelle verboten hat. (Abu Dawud, At-Tirmidhi und An-Nasa’i) Dieser Hadith ist zuverlässig überliefert (isnad sahih).
Nach der Version von At- Tirmidhi hat der Prophet (s.a.s.) das Sitzen auf Raubtierfellen verboten.