Kapitel 140 Sitten der Bitte um Erlaubnis (einzutreten)

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Oh die ihr glaubt! Betretet nicht Häuser, die nicht die euren sind, ehe ihr um Erlaubnis gebeten und seine Bewohner begrüßt habt..) (24:27)

(Und wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreicht haben, dann sollen (auch) sie um Erlaubnis bitten, genauso, wie die vor ihnen um Erlaubnis gebeten haben…) (24:59)

Hadith 870: Abu Musa al-Asch‘ari (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Die Erlaubnis (einzutreten) soll dreimal erfragt werden. Entweder wird sie gewährt, oder du sollst zurückkehren.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 871: Sahl ibn Sa‘d (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Die Erlaubnis zu erfragen ist euch wegen des Blicks (in die Privatsphäre) vorgeschrieben.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 872: Rib‘i ibn Hirasch (r) berichtete: Ein Mann aus dem ‘Amir- Stamm erzählte uns, dass er (einmal) den Propheten (s.a.s.) um Erlaubnis bat (einzutreten) als dieser im Haus war, indem er fragte: Darf ich eintreten? Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.) zu seinem Diener: “Geh und lehre ihn, wie man um Erlaubnis bittet und sag ihm, dass er sagen soll: As-salamu ‘alaikum, darf ich hereinkommen?” Der Mann hörte dies und sagte: As-salamu ‘alaikum, darf ich hereinkommen? Der Prophet (s.a.s.) erlaubte ihm dann einzutreten und er kam herein. (Abu Dawud)
Dieser Hadith ist zuverlässig überliefert (isnad sahih).

Hadith 873: Kilda ibn al-Hanbal (r) berichtete: Eines Tages besuchte ich den Propheten (s.a.s.) und betrat (seine Wohnung) ohne ihn zu grüßen. Daraufhin sagte der Prophet (s.a.s.): “Geh zurück und sprich: As-salamu ‘alaikum, darf ich eintreten?” (Abu Dawud und At-Tirmidhi)
Nach At-Tirmidhi ist dies ein guter Hadith (hasan).