Kapitel 155 Das Bestattungsgebet, die Teilnahme am Trauerzug und an der Beerdigung des Toten…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 155 Das Bestattungsgebet, die Teilnahme am Trauerzug und an der Beerdigung des Toten. Die Teilnahme der Frauen am Trauerzug ist unerwünscht

Hadith 929: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Derjenige, der dem Leichenzug bis zum Verrichten des Totengebetes folgt, bekommt von Allah ein Qirat (1) (als Belohnung); und wer an der Beerdigung des Leichnams teilnimmt, bekommt zwei Qirat.” Man fragte ihn: Was sind zwei Qirat? Er (s.a.s.) sagte: “Eine Belohnung so viel wie zwei große Berge.” (Al-Bukhari und Muslim)

(1) u.a. ein Flächenmaß, welches 175,035 qm beträgt.

Hadith 930: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wer dem Leichenzug eines Muslims in festem Glauben und in der Hoffnung auf Belohnung folgt und bei ihm bis zum Verrichten des Totengebetes und der Beerdigung des Leichnams bleibt, der kehrt mit einer zwei Qirat-Belohnung heim, jedes Qirat so groß wie der Berg Uhud.
Wer aber heimkehrt, bevor der Tote beerdigt wird, bekommt nur ein Qirat.” (Al-Bukhari)

Hadith 931: Umm ‘Atiyya (r) berichtete: Man hat uns davon abgehalten dem Leichenzug zu folgen, doch nicht ausdrücklich verboten. (Al-Bukhari und Muslim)

Vermerk des Verfassers: Das bedeutet, dass dies kein strenges Verbot ist, wie es in übrigen Verboten der Fall ist.