Kapitel 156 Empfehlenswert ist das Verrichten des Totengebetes durch…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 156 Empfehlenswert ist das Verrichten des Totengebetes durch viele Teilnehmer, in drei Reihen oder mehr (hinter dem Imam)

Hadith 932: ‘Aischa (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Es gibt keinen (guten) Verstorbenen, für welchen eine Gemeinde von hundert (guten) Muslimen das Totengebet verrichtet und Allah um Vergebung für ihn bittet, deren Fürbitte nicht erhört werden würde.” (Muslim)

Hadith 933: Ibn ‘Abbas (r) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Es gibt keinen (guten) muslimischen Toten, für den vierzig Muslime, die Allah keinen Teilhaber an Seiner Gottheit beigesellen, das Totengebet verrichten, ohne dass Allah ihre Fürbitte erhören würde.” (Muslim)

Hadith 934: Marthad ibn Abdullah Al-Yazani (r) berichtete: Malik ibn Hubaira (r) pflegte beim Verrichten des Totengebetes mit geringer Anzahl der Anwesenden, diese in drei Reihen zu teilen und vermerkte, der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Für denjenigen, bei dessen Tod drei Reihen (von Muslimen) das Totengebet verrichten, ist das Paradies bestimmt.”
(Abu Dawud und At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: ein guter Hadith)