Kapitel 159 Das sofortige Begleichen der Schulden des Verstorbenen und die sofortige Bestattung…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 159 Das sofortige Begleichen der Schulden des Verstorbenen und die sofortige Bestattung nach dem Sicherstellen des Todes

Hadith 943: Abu Huraira (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Des Gläubigen Seele bleibt in der Schwebe (findet keinen Frieden), bis man seine Schulden beglichen hat.”
(At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: ein guter Hadith)

Hadith 944: Al-Husain ibn Wahwah (r) berichtete: Talha ibn Al-Bara’ (r) erkrankte schwer; daraufhin besuchte ihn der Prophet (s.a.s.) und sagte: “Ich sehe, dass er im Sterben liegt. Wenn er tot ist, benachrichtigt mich und beeilt euch mit der Bestattung, denn der Leichnam eines Muslims soll nicht lange zu Hause unter den Lebenden bleiben.” (Abu Dawud)