Kapitel 163 Das Lob des Verstorbenen

Hadith 950: Anas (r) berichtete: Als sie (einige Gefährten (r) des Propheten) an einem Trauerzug vorbeigingen und den Toten lobten, sagte der Prophet (s.a.s.): “So ist es bestimmt.” Als sie an einem anderen vorbeigingen, sprachen sie schlecht von dem Toten, da sagte er (s.a.s.): “So ist es bestimmt.” Daraufhin fragte ‘Umar (r) ihn: Was ist damit gemeint? Er (s.a.s.) sagte: “Den einen habt ihr gelobt und so kommt er ins Paradies. Von dem anderen habt ihr schlecht gesprochen und er kommt in die Hölle. Ihr seid die Zeugen Allahs auf Erden.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 951: Abul-Aswad (r) berichtete: Als ich nach Medina kam und bei ‘Umar ibn ul-Khattab (r) saß, ging ein Trauerzug an uns vorbei und die Anwesenden lobten den Verstorbenen. ‘Umar (r) sagte dazu: So ist es bestimmt. Dann ging ein zweiter an uns vorbei und der Verstorbene wurde auch gelobt. ‘Umar (r) sagte: So ist es bestimmt. Als der dritte Trauerzug an uns vorbeiging und von dem Toten schlecht gesprochen wurde, sagte ‘Umar: So ist es bestimmt. Daraufhin fragte ich ihn: O Gebieter der Gläubigen! Was ist bestimmt? Er sagte: Ich sage, was der Prophet (s.a.s.) sagte, nämlich: “Wenn vier (glaubwürdige) Personen bezeugen, dass irgendein Muslim rechtschaffen ist, wird Allah ihn ins Paradies kommen lassen.” Wir (die anwesenden Gefährten) fragten: Und drei? Er (s.a.s.) sagte: “Und drei!” Wir fragten: Und zwei? Er (s.a.s.) sagte: “Und zwei!” Da fragten wir ihn nicht nach einem einzelnen. (Al-Bukhari)