Kapitel 179 Das Verbot der Frau, alleine zu reisen

Hadith 989: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Es ist der Frau, die an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt nicht erlaubt, eine Reise, die mehr als einen Tag und eine Nacht dauert, ohne Begleitung eines Mahrara (1) zu unternehmen.” (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Der Mahram ist der Ehemann, oder ein Verwandter, den die Frau nicht heiraten darf, z. B. Sohn, Bruder, Onkel usw. (Diese Regelung gilt ebenso auch für den Mann. z. B. Tochter, Schwester, Tante usw.).

Hadith 990: Ibn ‘Abbas (r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Kein Mann darf allein mit einer Frau ohne Anwesenheit eines Mahram weilen. Die Frau darf auch nicht reisen, ohne Begleitung eines Mahram.” Da sagte ein Mann zu ihm: O Gesandter Allahs! Meine Frau ist zur Wallfahrt aufgebrochen und ich habe mich für diese und jene Feldzüge gemeldet, so sagte er (s.a.s.): “Nun eile, und führe die Wallfahrt mit deiner Frau durch!” Die Gelehrten interpretierten das so, dass das Reisen damals vielen Gefahren ausgesetzt war, wie Imam Al Ghazali (möge Allah ihm gnädig sein) sagt. Heute dagegen würde die Frau beispielsweise in einer Stunde die gleiche Strecke zurücklegen können, zu der sie damals viele Tage gebraucht hätte, aber trotzdem muss sie von einem Mahram begleitet werden. Anm. des Herausgebers