Kapitel 18 Verbot von Neuerungen (Bid’a) und Neuem

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und was gibt es nach der Wahrheit anderes als Irrtum? Wie lasst ihr euch also abwendig machen?) (10:32)

(Nichts haben Wir im Buch außeracht gelassen.) (6:38)

(Und wenn ihr über etwas in Streit geratet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten… ) (4:59)

(Und dies ist wahrlich Mein gerader Weg, so folgt ihm, und folgt nicht (anderen) Pfaden, die euch von Seinem Pfad abirren lassen… ) (6:153)

(Sprich: <Wenn ihr Allah (wahrhaft) liebt, so folgt mir, dann wird Allah euch lieben und euch eure Schuld vergeben … ) (3:31).

Hadith 169: ‘Aischa (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wer in dieser unserer Sache etwas neu begründet, was nicht ein Bestandteil davon ist, ist abzuweisen.” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer anderen Version bei Muslim heißt es: “Wer gegen unsere Sache (1) handelt, ist zurückzuweisen.” (2)

(1) Das heißt: der islamischen Religion
(2) Sowohl der Neuerer als auch die Neuerung selbst sind zurückzuweisen.

Hadith 170: Dschabir (r) berichtete: Wenn der Gesandte Allahs (s.a.s.) predigte, wurden seine Augen rot, der Ton seiner Stimme erhob sich, und er erregte sich, als wäre er der Warner vor einem auflauernden feindlichen Heer, der sagte: Der Feind wartet ab, um am Morgen oder am Abend über euch herzufallen. Er (s.a.s.) pflegte auch zu sagen: “Meine Entsendung ist ein Zeichen der baldigen Ankunft der Stunde (des Jüngsten Tages). Beide liegen sehr nah beieinander wie dies:” hierbei verschlang er seinen Zeigefinger mit seinem Mittelfinger und fügte hinzu: “Gewiss ist das beste Wort die Schrift Allahs, und die beste Führung ist die von Muhammad (s.a.s.) gezeigte. Die schlimmste Praxis ist das Einführen neuer Elemente in den islamischen Glauben, und jede Neuerung ist ein Irrtum.” Er (s.a.s.) sagte stets: “Ich habe Vorrang in der Sorge um jeden Gläubigen vor ihm selbst. Wenn er etwas an Besitz zurücklässt, gehört dieser (dennoch) seinen Familienmitgliedern. Und wenn er stirbt und dabei Schulden hinterlässt und von Abhängigen überlebt wird, halte ich mich verantwortlich für das Zahlen seiner Schulden und für den Unterhalt seiner Abhängigen.” (Muslim)

Und al-‘Irbad ibn Sariya (r) überlieferte das bereits aufgeführte Hadith Nr. 157.