Kapitel 188 Vorzüge der Morgen- und Nachmittagsgebete

Hadith 1047: Abu Musa (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wer immer die beiden kühlen (Gebete) (1) verrichtet, geht in das Paradies ein.” (Muslim)

(1) Gemeint sind das Morgengebet und das Nachmittagsgebet.

Hadith 1048: Abu Zuhair ibn ‘Umara ibn Ruwaiba (r) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Nie wird derjenige, der die beiden Gebete, vor dem Sonnenaufgang und vor dem Sonnenuntergang immer verrichtet, in die Hölle eingeführt.”

Kommentar des Verfassers: Gemeint sind das Morgengebet und das Nachmittagsgebet (Muslim)

Hadith 1049: Dschundab ibn Sufyan (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wer das Frühgebet verrichtet, begibt sich unter den Schutz Allahs. Du Kind Adams sollst dich darum so verhalten, dass Allah dich nicht aufrufen muss, Rechenschaft abzulegen.” (Muslim)

Hadith 1050: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “(Die) Engel wechseln sich Tag und Nacht ab, um bei euch zu sein; und sie treffen bei euch zusammen beim Morgengebet und bei dem Nachmittagsgebet. Die Engel, die bei euch übernachtet hatten, steigen zum Himmel auf. Danach fragt Allah sie, obwohl Er es doch am besten weiß: Wie habt ihr Meine Diener vorgefunden, als ihr sie verlassen habt? Sie werden antworten: Als wir sie verlassen haben, waren sie im Gebet und als wir zuvor zu ihnen kamen, waren sie (ebenso) im Gebet.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1051: Dscharir ibn ‘Abdullah Al-Badschli (r)berichtete: Eines Abends waren wir beim Propheten (s.a.s.), da schaute er zum Mond – es war eine Vollmondnacht – und sagte: “Ihr werdet euren Herrn (deutlich) sehen, so wie ihr diesen Mond seht, ohne Schwierigkeiten. So bemüht euch nach Möglichkeit, kein Gebet vor Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang zu versäumen.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1052: Buraida (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wer das Nachmittagsgebet auslässt, dessen Werk ist zunichte geworden.” (Al-Bukhari)