Kapitel 190 Der Vorzug des Wartens auf das Gebet in der Moschee

Hadith 1061: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Man ist im Gebet, solange man sich in der Moschee aufhält, um nur das Gebet zu verrichten, so dass einzig das Gebet ihn davor zurückhält, zu seinen Angehörigen zurückzukehren.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1062: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Solange sich der Betende in seiner Gebetstätte aufhält, ohne sein Wudu’ zu brechen, beten die Engel für ihn rufend: O Allah, vergib ihm! O Allah, hab Erbarmen mit ihm!” (Al-Bukhari)

Hadith 1063: Anas (r) berichtete: Einmal schob der Gesandte Allahs (s.a.s.) das Nachtgebet bis Mitternacht auf. Nachdem er schließlich mit uns gebetet hatte, sagte er (s.a.s.): “Die Menschen haben schon vor einiger Zeit gebetet und schlafen bereits. Ihr aber habt so lange gebetet, wie ihr auf das Nachtgebet gewartet habt.” (Al-Bukhari)