Kapitel 192 Das Anspornen, das Gemeinschaftsgebet in der Morgendämmerung und in der Nacht…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 192 Das Anspornen, das Gemeinschaftsgebet in der Morgendämmerung und in der Nacht zu verrichten

Hadith 1071: ‘Uthman ibn ‘Afan (r) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Wer beim gemeinschaftlichen Nachtgebet (‘Ischa’) anwesend ist, dem (wird Lohn zuteil), als ob er die halbe Nacht (im Gebet) stünde; und wer beim Morgengebet (Fadschr) anwesend ist, dem wird (Lohn zuteil), als ob er die ganze Nacht (im Gebet) stünde.” (Muslim)

In der Version von At-Tirmidhi, dass ‘Uthman Ibn ‘ Afan (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “..und wer beim gemeinschaftlichen Nachtgebet (‘Ischa’) und Morgengebet (Fadschr) anwesend ist, dem wird (Lohn zuteil), als ob er die ganze Nacht (im Gebet) stünde.”
(At-Tirmidhi sagt: Ein guter bis starker Hadith)

Hadith 1072: Abu Huraira (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Wüssten die Leute, welcher Lohn ihnen zuteilwerden würde, wenn sie zum Gebet gerufen und das Gebet in der vordersten Reihe verrichteten, so müssten sie immer das Los entscheiden lassen, wer in den Genuss dieser Vorrechte käme! Wüssten sie über das Nacht- und das Morgengebet Bescheid, sie würden unbedingt daran teilnehmen, auch wenn sie auf allen Vieren herbeikriechen müssten!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1073: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Kein Gebet finden die Heuchler lästiger als das Gebet am frühen Morgen (Fadschr) und in der Nacht (‘Ischa’). Wüssten sie über (den Lohn) der beiden Gebete Bescheid, sie würden unbedingt daran teilnehmen, auch wenn sie auf allen Vieren herbeikriechen müssten!” (Al-Bukhari und Muslim)