Kapitel 193 Das Wachen über die Pflichtgebete und das ausdrückliche Verbot…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 193 Das Wachen über die Pflichtgebete und das ausdrückliche Verbot, sie zu vernachlässigen

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Wacht über die (vorgeschriebenen) Gebete und (vor allem) über das mittlere Gebet, und steht demütig vor Allah) (2:238)

(Wenn sie aber Reue zeigen, das Gebet verrichten und Zakat zahlen, dann lasst sie ihres Weges ziehen.) (9:5)

Hadith 1074: Ibn Mas’ud(r) berichtete: Ich fragte den Gesandten Allahs (s.a.s.): Welche Taten sind die besten? Er (s.a.s.) sagte: “Das Gebet zur rechten Zeit.” Ich fragte und dann? Er (s.a.s.) sagte: “Das liebevolle Kümmern um die Eltern.” Ich fragte und dann? Er (s.a.s.) sagte: “Der Kampf für die Sache Allahs.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1075: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Der Islam wurde auf fünf (Säulen) errichtet: Dem Zeugnis, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten der Pflichtgebete, dem Entrichten der Zakat-Abgabe, der Pilgerfahrt zum Hause Allahs (Ka‘ba) und dem Fasten des Monats Ramadan.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1076: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Ich wurde angewiesen, die Menschen zu bekämpfen bis sie bekennen, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, und bis sie das Gebet verrichten und die Zakat geben. Wenn sie dies (dann) tun, ist ihr Leben und ihr Besitz für mich unverletzlich, sofern sie nicht gegen Recht und Ordnung (des Islam) verstoßen. Und ihre Abrechnung ist bei Allah, dem Allmächtigen. Und Allah, der Erhabene, wird sie dereinst richten.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1077: Mu’adh (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) schickte mich (als Rechtsgelehrten) nach Jemen und belehrte mich: “Du kommst zu einem Volk der Schrift, so rufe sie auf zu bezeugen, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass ich der Gesandte Allahs bin. Wenn sie folgen, dann belehre sie, dass Allah ihnen fünf Gebete am Tag vorgeschrieben hat. Wenn sie folgen, dann belehre sie, dass Allah ihnen eine Abgabe vorschreibt, die von den Reichen unter ihnen entrichtet wird, um unter den Armen unter ihnen verteilt zu werden. Sollten sie folgen, dann hüte dich vor ihrem kostbaren Vermögen und fürchte die Klage des ungerecht Behandelten, denn es gibt zwischen ihr und zwischen Allah keine Trennwand.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1078: Dschabir (r) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Das Unterlassen der Pflichtgebete ist das, was zwischen dem Mann und dem Unglauben und der Götzendienerei steht.” (Muslim)

Hadith 1079: Buraida (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Der Bund zwischen ihnen (den Gegnern) und uns ist das Verrichten der Pflichtgebete. Derjenige, der dies unterlässt, hat den Bund gebrochen (ist kein Glaubensbruder).”
(At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter bis starker Hadith)

Hadith 1080: Schaqiq ibn Abdullah (r) – ein frühislamischer Gelehrter, dessen Würde unumstritten ist – sagte: Die Gefährten des Propheten (s.a.s.) hielten das Unterlassen einer der Gebote nicht für einen Grund für Unglauben, mit Ausnahme des Unterlassens der Pflichtgebete.
(At-Tirmidhi im Kapitel über den Glauben mit einer starken Überlieferungskette)

Hadith 1081: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Das Pflichtgebet des Dieners ist die erste seiner Taten, wonach er am Tag der Auferstehung Rechenschaft ablegen wird. Sind seine Gebete vorschriftsmäßig gültig, so hat er Erfolg und Glück. Sind sie ungültig, dann ist er verloren und wird zuschanden. Fehlen ihm Pflichtgebete, so sagt der Herr, Erhaben und Mächtig ist Er: Überprüft, ob mein Diener freiwillige Gebete verrichtete, dass dadurch die fehlenden Pflichtgebete ergänzt werden! Der Rest seiner Taten wird dann ebenso auf diese Weise überprüft.”
(At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter Hadith)