Kapitel 195 Die Vorzüge, freiwillig verrichteter zusätzlicher Gebete und deren Anzahl…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 195 Die Vorzüge, freiwillig verrichteter zusätzlicher Gebete und deren Anzahl, neben den vorgeschriebenen Gebeten

Hadith 1097: Umm Habiba Ramla Bint Abi Sufyan (r) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Es gibt keinen Muslim, der täglich zwölf Rak‘a neben den vorgeschriebenen freiwillig verrichtet, dem Allah nicht eine Stätte im Paradies errichtet”, oder er habe gesagt: “dem eine Stätte im Paradies errichtet wird.” (Muslim)

Hadith 1098: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Ich verrichtete zusammen mit dem Gesandten Allahs (s.a.s.) zwei Rak’a vor dem Mittagsgebet und zwei Rak‘a danach, zwei Rak‘a nach dem Freitagsgebet, zwei Rak‘a nach dem Abendgebet und zwei Rak‘a nach dem Nachtgebet. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1099: ‘Abdullah Ibn Mughaffal (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat betont: “Zwischen dem Gebetsruf und der Ansage des Gebetbeginns soll (soviel Zeit bleiben, dass) ein Gebet verrichtet werden kann.” Dreimal sagte er das, dann fügte er (s.a.s.) hinzu: “Falls jemand während dieser Zeit Nafila (d.h. freiwilliges) Gebet verrichten möchte.” (Al-Bukhari und Muslim)