Kapitel 207 Die Zulässigkeit, das Vormittagsgebet in der Zeit…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 207 Die Zulässigkeit, das Vormittagsgebet in der Zeit vom Sonnenaufgang bis zum späten Vormittag zu verrichten, besser wäre allerdings dessen Verrichten in der größten Hitze, bevor die Sonne ihren Höchststand erreicht hat

Hadith 1143: Zaid Ibn Arqam (r) berichtete, dass er Leute das Vormittagsgebet (am frühen Vormittag) verrichten sah, da bemerkte er: Sie wissen doch, dass das Gebet später besser wäre, denn Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Das Beten der sich stets zu Allah Wendenden verrichtet man, wenn es den jungen Kamelen vor Sonnenglut kochend heiß wird.” (Muslim)