Kapitel 210 Die Vortrefflichkeit des Freitag-Gebetes: Obligatorische Teilnahme, Baden…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 210 Die Vortrefflichkeit des Freitag-Gebetes: Obligatorische Teilnahme, Baden, Parfüm benutzen, rechtzeitig in der Moschee zu sein, Bittgebet, Lobpreisen des Propheten (s.a.s.), Stunde des Erhörens und häufiges Gedenken Allahs nach Beendigung des Freitag-Gebetes

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und wenn das Gebet beendet ist, dann geht eurer Wege und trachtet nach Allahs Gnadenfülle und gedenkt Allahs häufig, dass es euch wohl ergehen werde.) (62:10)

Hadith 1147: Abu Huraira (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Der beste Tag an welchem die Sonne aufgeht, ist der Freitag: An einem Freitag erschuf Allah Adam (as), an einem Freitag wurde er ins Paradies aufgenommen und an einem Freitag wurde er aus dem Paradies vertrieben.” (Muslim)

Hadith 1148: Abu Huraira (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Wer sich vorschriftsmäßig ordentlich wäscht und am Freitagsgebet (hingebungsvoll) teilnimmt und der Predigt aufmerksam zuhört, dem werden seine Verfehlungen vom Freitag zuvor bis zu drei weiteren Tagen getilgt. Wer den Kies berührt (1) ist wie einer, der unsinniges Zeug redet.” (Muslim)

(1) Die Moschee war zu jener Zeit nicht mit Teppichen ausgestattet, sondern mit Kieselsteinen belegt. Das Gebet desjenigen, der während der Predigt redet bzw. die anderen stört oder ablenkt, zählt nicht, da er sich dadurch eines Vergehens schuldig gemacht hat.

Hadith 1149: Abu Huraira (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Das Einhalten der obligatorischen fünf Gebete, des Freitag-Gebetes und des Ramadan tilgen die zwischen ihnen begangenen Verfehlungen, solange große Sünden vermieden werden.” (Muslim)

Hadith 1150: Abu Huraira und Ibn ‘Umar (r) berichteten, dass sie den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörten: “Diejenigen, die das Freitags-Gebet auslassen sollen damit aufhören, sonst wird Allah ihre Herzen versiegeln und dann werden sie zu den Achtlosen gehören.” (Muslim)

Hadith 1151: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Wenn jemand von euch zum Freitagsgebet kommt, soll er (vorher) die große Waschung (Ghusl) (1) verrichten.” (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Ganzwaschung, zur Herstellung der rituellen Reinheit (Dusche oder Bad nehmen).

Hadith 1152: Abu Sa‘id Al-Khudri (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Die große Waschung am Freitag ist für jeden Muslim, der die Geschlechtsreife erreicht hat, obligatorisch.” (Al-Bukhari und Muslim)

(Obligatorisch bedeutet hier bevorzugt, aber keine vorgeschriebene Pflicht.)

Hadith 1153: Samura (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Die kleine Waschung (Wudu’) vor dem Freitagsgebet ist gut, doch die große Waschung (Ghusl) davor ist besser.”
(Dawud und At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter Hadith)

Hadith 1154: Salman Al-Farisi (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Wer am Freitag ein Bad nimmt und sich gründlich reinigt, sich das Haar einölt oder sich parfümiert, dann zum Gebet geht und sich nicht zwischen zwei Betende, (die bereits vor ihm ihre Plätze eingenommen haben) drängt, anschließend das Gebet vorschriftsmäßig verrichtet und der Predigt aufmerksam zuhört, dem werden die Verfehlungen verziehen, die er sich zwischen diesem Tag und dem vorangegangenen Freitag hat zuschulden kommen lassen.” (Al-Bukhari)

Hadith 1155: Abu Huraira (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Wenn jemand am Freitag die große Waschung gründlich verrichtet und sich sehr früh zum Gebet begibt, ist das so, als hätte er ein Kamel als Opfer dargebracht. Wer noch später zum Gebet kommt, opfert gleichsam eine Kuh. Kommt jemand noch später, so entspricht dies dem Opfer eines Widders. Wer später kommt, gleicht dies dem einer Henne und wer dann noch später kommt, so entspricht dies dem eines Ei’s. Und wenn der Prediger kommt und seinen Platz einnimmt, sind auch die Engel anwesend, um seinen Worten zuzuhören.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1156: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) das Freitagsgebet erwähnte und sagte: “In ihm gibt es eine bestimmte Zeit, in welcher das Bittgebet des betenden Dieners, was auch immer es ist, erhört wird.” Dabei zeigte er (s.a.s.) mit seiner Hand, wie kurz jene Erfüllungszeit ist. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1157: Abu Burda Ibn Abi Musa Al-Asch’ari (r) berichtete, dass ‘Abdullah Ibn ‘Umar (r) ihn fragte, ob er seinen Vater Abu Musa (r) etwas vom Propheten (s.a.s.) bezüglich der Erfüllungszeit im Freitagsgebet berichten hörte. Abu Burda (r) antwortete: Ja, er sagte, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Sie ist in der Zeit zwischen dem Sitzen des Imam auf der Kanzel und dem Ende des Gebetes.” (Muslim)

Hadith 1158: Aus Ibn Aus (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Fürwahr ist der Freitag einer eurer besten Tage, so betet für mich am Freitag häufig, denn eure Gebete werden mir (1) vorgeführt.” (Abu Dawud, mit einer guten Überlieferungskette)

(1) siehe diesbezüglich den vollständigen Hadith Nr. 1399