Kapitel 216 Die unbedingte Pflichtabgabe (Zakat), deren Vorrang und diesbezüglicher…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 216 Die unbedingte Pflichtabgabe (Zakat), deren Vorrang und diesbezüglicher Bestimmungen

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakat) (2:43)

(Und doch nichts anderes war ihnen geheißen, als nur Allah zu dienen, reinen Glaubens und lauter, und das Gebet zu verrichten und die Zakat- Abgabe zu entrichten; denn das ist der rechte Glaube der Aufrichtigen.) (98:5)

(Nimm Almosen von ihrem Besitz, auf dass du sie dadurch reinigen und läutern mögest.) (9:103)

Hadith 1206: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Der Islam wurde auf Fünferlei (fünf Säulen) errichtet: Dem Zeugnis, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist, dem Verrichten des Gebetes, dem Entrichten der Zakat-Abgabe, der Pilgerfahrt zum (heiligen) Hause (in Mekka) und dem Fasten des Monats Ramadan.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1207: Talha Ibn ‘Ubaidillah (r) berichtete: Ein Mann aus Nadschd mit unordentlichem Haar kam zum Gesandten Allahs (s.a.s.), wobei wir den Widerhall seiner Stimme hörten, ohne zu verstehen was er sagte. Erst als er dem Gesandten Allahs (s.a.s.) näher kam war es klar, dass er sich (bei ihm) über den Islam erkundigen wollte. So sagte Allahs Gesandter (s.a.s.): “Fünf Gebete täglich.” Er fragte: Muss ich mehr Gebete verrichten? Er (s.a.s.) erwiderte: “Nein, es sei denn, du würdest freiwillige Gebete dazu verrichten.” Dann sagte Allahs Gesandter (s.a.s.): “Und das Fasten des Monats Ramadan.” Er fragte: Muss ich noch mehr fasten? Er (s.a.s.) erwiderte: “Nein, es sei denn, du würdest freiwillig mehr fasten.” Dann erwähnte er (s.a.s.) die gesetzliche Zakat-Abgabe, da fragte er: Muss ich mehr als das bezahlen? Er (s.a.s.) sagte: “Nein, es sei denn, du würdest freiwillig mehr spenden.” Da kehrte er den Rücken, während er sagte: Bei Allah, ich werde weder mehr noch weniger als dies verrichten. Da sprach Allahs Gesandter (s.a.s.): “Bei Allah, Erfolg wird ihn krönen, falls er es erfüllen sollte.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1208: Ibn ‘Abbas (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) Mu’adh (r) in den Jemen schickte und zu ihm sagte: “Fordere sie auf, das Glaubensbekenntnis abzulegen, dass sie bekennen, dass es keinen Gott außer Allah gibt und ich der Gesandte Allahs bin! Wenn sie dir darin gehorchen, so sage ihnen, dass Allah für jeden Tag fünf Gebete vorgeschrieben hat. Kommen sie dieser Pflicht nach, dann erkläre ihnen, dass Allah eine Zakat-Abgabe auf ihren Besitz verfügt hat, so dass diese Abgabe von ihren Reichen gefordert und unter ihren Armen verteilt wird.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1209: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Allahs Gesandter (s.a.s.) hat gesagt: “Mir wurde befohlen die Menschen zu bekämpfen, bis sie bekennen, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist und bis sie die Pflichtgebete verrichten und die Zakat-Abgabe bezahlen. Wenn sie dies getan haben, haben sie sich dadurch vor mir Schutz für ihr Blut und ihr Gut erworben, es sei denn, (sie begehen Taten, die) nach dem Recht des Islam (strafbar sind); und ihre Abrechnung ist bei Allah, dem Allmächtigen.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1210: Abu Huraira (r) berichtete: Als der Gesandte Allahs (s.a.s.) gestorben war und Abu Bakr (r) das Kalifenamt übernommen hatte, fielen einige Beduinenstämme vom Islam ab. (Da Abu Bakr (r) beschloss, gegen sie einen Krieg zu führen) sagte ‘Umar (r) zu ihm: Wie kannst du gegen diese Leute in den Krieg ziehen, während Allahs Gesandter (s.a.s.) doch gesagt hat: “Mir wurde befohlen die Menschen zu bekämpfen, bis sie bekennen, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Wenn sie sich dazu bekennen, so ist ihre Habe und ihr Leben vor mir sicher. Sie unterstehen dann einzig dem Gesetz des Islam und Allah wird sie richten!” Abu Bakr sagte: Bei Allah, ich werde gewiss gegen diese (Menschen) kämpfen, wenn sie einen Unterschied zwischen dem Gebet und der Zakat-Abgabe machen! Die Abgabe ist geltendes Recht, genauso wie das Gebet! Sie muss auf Vermögenswerte erhoben werden! Bei Allah, wenn sie mir auch nur einen einzigen Zügel (eines Nutztieres) verweigern, das sie dem Gesandten Allahs (s.a.s.) seinerzeit gegeben haben, dann werde ich gegen sie Krieg führen! Später bekannte ‘Umar (r): Bei Allah! Ich habe eingesehen, dass Allah Abu Bakr (r) diese Einsicht gegeben hat und so wusste ich, dass sie die einzig richtige war. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1211: Abu Ayyub (r) berichtete, dass ein Mann zu dem Propheten (s.a.s.) sagte: O Gesandter Allahs! Nenne mir Taten, die mich ins Paradies führen! Er (s.a.s.) sagte: “Diene allein Allah und geselle Ihm keine Teilhaber bei. Verrichte das vorgeschriebene Gebet, bezahle die Zakat-Abgabe und pflege die Blutsverwandtschaft.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1212: Abu Huraira (r) berichtete: Ein Beduine kam zum Propheten (s.a.s.) und sagte zu ihm: O Gesandter Allahs, sage mir was ich tun soll, um ins Paradies zu kommen! Er (s.a.s.) erwiderte: “Du sollst allein Allah dienen und Ihm nichts zur Seite setzen, das vorgeschriebene Gebet verrichten, die Zakat-Abgabe bezahlen und den Monat Ramadan fasten!” Der Beduine sagte: Bei Dem, in dessen Hand mein Leben ist, ich werde dies tun und nichts mehr als das. Als er sich entfernte, sagte der Prophet (s.a.s.) zu den Gefährten (r): “Wenn es euch freut einen Mann zu sehen, der ins Paradies eingehen wird, dann schaut euch diesen (Beduinen) an!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1213: Dscharir lbn ‘ Abdullah(r) berichtete: Ich leistete dem Gesandten Allahs (s.a.s.) den Treueid, das Gebet zu verrichten, die Zakat-Abgabe zu entrichten und jedem Muslim gegenüber mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1214: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Es gibt keinen Besitzer von Gold oder Silber, der die dafür gesetzlich bestimmte Zakat-Abgabe nicht entrichtet, dessen Gold und Silber am Tage des Gerichts nicht zu Platten geschmolzen und im Höllenfeuer erhitzt werden; und somit werden seine Seiten, seine Stirn und sein Rücken gebrandmarkt. Kühlen sich jene Platten ab, so werden sie immer wieder erhitzt und seine Bestrafung dauert einen Tag lang, der fünfzigtausend Jahre währt (nach unserer Zeit-Rechnung), bis zwischen den Dienern gerichtet wird. So wird jedem sein Ausgang gezeigt werden: Entweder ins Paradies oder in die Hölle.” Man fragte ihn: O Gesandter Allahs (s.a.s.) und wie ist es bezüglich der Kamele? Er (s.a.s.) sagte: “Es gibt auch keinen Kamelbesitzer, der die dafür bestimmte Zakat- Abgabe nicht entrichtet, dazu gehört der Anteil der Armen an der Kamelstutenmilch am Tage ihrer Tränke, dessen Kamele am Tag des Gerichts nicht in bestem Zustand und vollzählig wiederkommen, während er auf seinem Bauch vor ihnen in eine ebene Einöde geworfen wird und sie ihn dann mit ihren Hufen zertrampeln und mit ihren Mäulern zerbeißen. Ist das letzte von ihnen über ihn hinweggekommen, so wird das erste von ihnen von neuem mit der Bestrafung beginnen. Dies dauert einen Tag lang, der fünfzigtausend Jahre währt (nach unserer Zeitrechnung), bis zwischen den Dienern gerichtet wird. So wird jedem sein Ausgang gezeigt werden: Entweder ins Paradies oder in die Hölle.” Man fragte ihn: O Gesandter Allahs (s.a.s.) und wie ist es bezüglich Rindern und Schafen? Er (s.a.s.) sagte: “Es gibt auch keinen Besitzer von Rindern und Schafen, der die dafür bestimmte Zakat-Abgabe nicht entrichtet, dessen Rinder und Schafe am Tag des Gerichts nicht in bestem Zustand und vollzählig wiederkommen, wobei jedes Vieh von ihnen über scharfe Hörner verfügt, die weder krumm noch beschädigt sind, während er auf seinem Bauch vor ihnen in eine ebene Einöde geworfen wird und sie ihn mit ihren Hörnern stoßen und mit ihren Hufen treten werden. Ist das letzte von ihnen über ihn hinweggekommen, so wird das erste von neuem mit der Bestrafung beginnen. Dies dauert einen Tag lang, der fünfzigtausend Jahre währt (nach unserer Zeitrechnung), bis zwischen den Dienern gerichtet wird. So wird jedem sein Ausgang gezeigt werden: Entweder ins Paradies oder in die Hölle.” Man fragte ihn: O Gesandter Allahs (s.a.s.) und wie ist es mit den Pferden? Er (s.a.s.) sagte: “Die Pferde sind dreierlei: Für den einen Besitzer sind sie eine Bürde, für den zweiten ein Schutz (vor der Hölle) und für den dritten eine Belohnung. Die Pferde als Bürde sind solche, deren Besitzer angeberisch ist, sie zur Schau stellt und pflegt und sie als Waffe gegen die Muslime einsetzt. Die Pferde als Schutz sind solche, deren Besitzer sie für Allahs Sache auf einer Wiese oder in einem Garten anpflockt und für die von Allah vorgeschriebenen Rechte bezüglich ihrer Pflege aufkommt, so werden sie für ihn ein Schutz (vor der Hölle). Hinsichtlich der Pferde als Belohnung, so sind es solche, deren Besitzer sie für Allahs Sache, um den Muslimen dienlich zu sein, auf einer Wiese oder in einem Garten anpflockt, so werden dem Besitzer so viele gute Taten angerechnet, wie die Anzahl ihrer Bisse, ihrer Pferdeäpfel und ihres Urins. Und niemals reißt ihre Leine und sie galoppieren ein gutes Stück hin und her, sie hinterlassen Spuren und Kot, ohne dass Allah dem Besitzer entsprechend viele gute Taten anrechnet. Und niemals geht ihr Besitzer mit ihnen an einem Fluss vorbei und lässt sie trinken oder will sie tränken, ohne dass ihm gute Taten gemäß ihrem Trinken angerechnet werden.” Man fragte ihn weiter: O Gesandter Allahs (s.a.s.) und wie ist es mit den Eseln? Er (s.a.s.) sagte: “Diesbezüglich ist mir nichts offenbart worden, außer der außerordentlich umfassenden Aya: (Wer auch nur eines Stäubchens Gewicht Gutes tut, wird es (am Tag des Gerichts) sehen, und wer auch nur eines Stäubchens Gewicht Böses tut, wird es sehen.) (99:7-8) (Al-Bukhari und Muslim)