Kapitel 217 Die Pflicht des Fastens des Monats Ramadan…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 217 Die Pflicht des Fastens des Monats Ramadan, der Vorrang des Fastens und dessen Bestimmungen

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(O die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr (Allah) fürchten möget. (Das Fasten ist euch) für eine (begrenzte) Anzahl von Tagen (auferlegt). Und wer von euch krank oder auf Reise ist, so soll er eine (gleiche) Anzahl anderer Tage (fasten). Und denen, die es (nur) mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Und wer freiwillig Gutes tut, so ist es besser für ihn. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (nur) wüsstet! Der Monat Ramadan ist der, in welchem der Quran als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer von euch also diesen Monat zugegen ist, der soll ihn fasten. Und wer krank oder auf Reise ist, so soll er eine (gleiche) Anzahl anderer Tage (fasten)…) (2:183-185)

Hadith 1215: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Allah, Erhaben ist Er, sagte: Jede gute Tat des Sohnes Adams tut er für sich und sie wird entsprechend belohnt, außer dem Fasten, denn es ist für Mich und Ich gewähre die Belohnung dafür. Das Fasten ist ein Schutz. Wer fastet, soll keine ungehörigen Reden führen und sich nicht ungehalten verhalten. Und wenn jemand gegen einen Fastenden vorgeht oder ihn beleidigt, soll dieser sagen: Ich faste! Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist! Der Mundgeruch des Fastenden ist Allah noch angenehmer als der Duft von Moschus. Dem Fastenden stehen zwei Freuden bevor: Wenn er sein Fasten bricht, freut er sich und wenn er seinem Herrn begegnet, freut er sich über sein Fasten.” (Al-Bukhari und Muslim) Die vorstehende Version ist eine wörtliche Version von Bukhari.

In einer anderen Version von ihm steht auch: “Denn Mir zuliebe verzichtet er auf Essen und Trinken und auf Begierden. Das Fasten ist für Mich und Ich werde es vergelten und die gute Tat wird zehnfach belohnt werden.”

Laut einer Version von Muslim heißt es: “Jede gute Tat des Sohnes Adams wird zehn- bis siebenhundertmal vervielfacht. Allah, der Erhabene, sagte: Mit Ausnahme des Fastens, denn es ist für Mich und Ich werde es (entsprechend) vergelten. Der Fastende verzichtet Meinetwegen auf seine Begierden und auch auf sein Essen. Dem Fastenden stehen zwei Freuden bevor: Eine Freude beim Fastenbrechen und eine Freude bei der Begegnung mit seinem Herrn; und wahrlich der Mundgeruch des Fastenden ist Allah angenehmer als der Duft von Moschus.”

Hadith 1216: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wer für die Sache Allahs ein Paar spendet (bzw. stiftet) (1), dem wird (am Tag des Jüngsten Gerichts) von den Toren des Paradieses zugerufen: O Diener Allahs! Das ist besser (für dich, willkommen!) So wird jeder (nach Leistung) zum Eintreten aufgerufen: Gehörte er zu den wahren Betenden, so wird er aus dem Tor des Gebetes aufgerufen, zählte er zu den wahren Mudschahidin, so wird er aus dem Tor des Dschihad aufgerufen, zählte er zu den wahren Fastenden, so wird er aus dem Rayyan-Tor (Tor der Fastenden) aufgerufen; und gehörte er zu den wahren Mildtätigen, so wird er aus dem Tor der Mildtätigkeit aufgerufen.” Daraufhin sagte Abu Bakr (r): O Gesandter Allahs (s.a.s.)! – mein Vater und meine Mutter mögen für dich als Opfer sein – Es ist ausreichend für denjenigen, der zum Eintreten durch eines dieser Tore aufgerufen wird; und wird auch jemand aus all jenen Toren aufgerufen? Er (s.a.s.) sagte: “Ja und ich hoffe, dass du zu ihnen zählen wirst!” (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Ein Paar bedeutet hier z.B. zwei Pferde, oder zwei Kamele und alles was paarweise ist.

Hadith 1217: Sahl Ibn Sa‘d (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Eines der Tore des Paradieses heißt Ar-Rayyan. Durch dieses Tor werden nur die Menschen die das Fasten eingehalten haben, am Tag der Auferstehung ins Paradies eintreten dürfen, so wird gefragt werden: Wo sind diejenigen, die gefastet haben? Die Genannten werden sich erheben und niemand außer ihnen wird durch dieses Tor ins Paradies eintreten dürfen. Und wenn sie eingetreten sind, wird es verschlossen werden und niemand wird es mehr passieren können.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1218: Abu Sa‘id Al-Khudri (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Es gibt keinen Diener, der einen Tag für die Sache Allahs fastet, dessen Gesicht Allah nicht vor dem Höllenfeuer siebzig Jahre lang, wegen jenen Tages, fernhält.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1219: Abu Huraira (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Wer immer aus tiefem Glauben heraus und in der Hoffnung auf die Belohnung Allahs den Ramadan fastet, dem werden seine vergangenen Verfehlungen vergeben.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1220: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wenn der Monat Ramadan beginnt, werden die Tore des Paradieses geöffnet und die Tore der Hölle verschlossen. Und die Teufel werden in Ketten gelegt.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1221: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Beginnt und beendet das Fasten, sobald ihr die Mondsichel seht. Und wenn der Himmel bedeckt und eine Beobachtung des Mondes daher nicht möglich ist, vervollständigt die Anzahl der Tage im Scha’ban auf dreißig!” (Al-Bukhari und Muslim) Die obige Version ist von Bukhari.

Die Version von Muslim lautet: “Und wenn der Himmel bedeckt und eine Beobachtung des Mondes daher nicht möglich ist, vervollständigt die Anzahl der Fastentage (im Ramadan) auf dreißig!”