Kapitel 221 Die Vortrefflichkeit des Sahur (Morgenmahlzeit) und dessen Späteinnehmens…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 221 Die Vortrefflichkeit des Sahur (Morgenmahlzeit) und dessen Späteinnehmens, solange man sicher ist, dass dies vor Tagesanbruch geschieht

Hadith 1229: Anas (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Nehmt vor dem Tagesanbruch (in der Fastenzeit) die Sahur-Mahlzeit ein, denn im Sahur ist ein Segen.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1230: Zaid Ibn Thabit (r) berichtete: Wir nahmen mit dem Gesandten Allahs (s.a.s.) zusammen die Sahur-Mahlzeit ein, dann standen wir zum Frühgebet auf. Man fragte Zaid: Wieviel Zeit verging zwischen den beiden? (1) Er sagte: Ungefähr die für das Rezitieren von fünfzig Ayat nötige Zeit. (2) (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Gemeint zwischen dem Ende der Sahur-Mahlzeit und dem Beginn des Fadschr-Gebetes vor dem Tagesanbruch.
(2) Mindestens 15 Minuten.

Hadith 1231: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hatte zwei Gebetsrufer: Bilal und Ibn Umm Maktum (r), da sagte er (s.a.s.): “Bilal ruft während der Nacht, so esset und trinkt bis Ibn Umm Maktum zum Gebet ruft.” Ibn ‘Umar fügte hinzu: Und zwischen den beiden war nur (eine kurze Weile), sobald der eine (vom Dach) abstieg, stieg der andere hinauf. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1232: ‘Amru Ibnul ‘As (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) habe gesagt: “Der Unterschied zwischen unserem Fasten und dem Fasten des Volkes der Schrift ist die Mahlzeit vor dem Tagesanbruch.” (Muslim)