Kapitel 223 Ermahnung für den Fastenden, seine Zunge zu hüten, seine Glieder von Übertretungen…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 223 Ermahnung für den Fastenden, seine Zunge zu hüten, seine Glieder von Übertretungen fernzuhalten und sich nicht an Streitereien u.a. zu beteiligen

Hadith 1240: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wenn einer von euch einen Fasttag einlegt, so soll er weder sinnliche Begierde noch Trubel treiben. Und wenn jemand ihn beschimpft oder gegen ihn vorgeht, so soll er erwidern: «Ich faste!»” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1241: Abu Huraira (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Wer vom falschen Aussagen und Handeln nicht ablässt, von dem braucht Allah nicht, dass er auf Essen und Trinken (als Fastender) verzichtet.” (Al-Bukhari)