Kapitel 224 Fragen bezüglich des Fastens

Hadith 1242: Abu Huraira (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Wenn jemand von euch vergisst (dass er fastet) und isst oder trinkt, dann soll er sein Fasten fortsetzen, denn Allah ließ ihn essen und trinken.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1243: Laqit Ibn Sabira (r) berichtete: Ich bat den Propheten: O Gesandter Allahs, belehre mich über die Gebetswaschung! Er (s.a.s.) sagte: “Verrichte die Waschung gründlich, reinige dich zwischen den Fingern und den Zehen, säubere die Nase durch gründliches und sanftes Spülen und Schnauben, außer wenn du fastest (Vorsichtige Waschung, wenn du fastest).”
(Abu Dawud und At-Tirmidhi, mit dem Kommentar: Ein guter bis starker Hadith)

Hadith 1244: ‘Aischa (r) berichtete: Es kam vor, dass das Morgengebet fällig war, wobei der Gesandte Allahs (s.a.s.) dschunub (verunreinigt), durch den Geschlechtsverkehr mit einer seiner Ehefrauen war. Dann vollzog er die große Waschung (Ghusl), (betete) und fastete. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1245: ‘Aischa und Umm Salama (r) berichteten: Es kam vor, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) am Tagesanbruch, nicht auf Grund eines Traumes (1) dschunub (verunreinigt) aufwachte, dann fastete er. (Al-Bukhari und Muslim)

(1) bedeutet auf Grund des Beischlafes, was auch in der Nacht des Fastens erlaubt ist; wie es im Quran steht (Sura 2:187)