Kapitel 225 Die Vortrefflichkeit des Fastens…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 225 Die Vortrefflichkeit des Fastens, in den Monaten Al-Muharram, Scha’ban und in den heiligen Monaten (1)

(1) Die vier heiligen Monate sind: Al-Muharram, Radschab, Dhul-Qi‘da, Dhul-Hidscha.

Hadith 1246: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Das beste Fasten nach dem Pflichtfasten des Monats Ramadan ist das freiwillige Fasten im Monat Muharram, dem Monat Allahs, und das beste Gebet nach den vorgeschriebenen Gebeten ist das freiwillige (Tahadschud-) Gebet mitten in der Nacht” (Muslim)

Hadith 1247: ‘Aischa (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) fastete in keinem Monat häufiger als im Scha’ban, denn er pflegte den ganzen Scha’ban zu fasten.

In einer anderen Version steht: Er pflegte den Monat Scha’ban, außer einigen Tagen, zu fasten. (Al-Bukhari)

Hadith 1248: Mudschiba Al-Bahiliyya berichtete, dass ihr Vater – oder ihr Onkel väterlicherseits – den Gesandten Allahs (s.a.s.) einst besuchte. Ein Jahr später besuchte er ihn erneut, wobei sich sein gesundheitlicher Zustand und sein Aussehen beträchtlich verändert hatten, so sagte er: O Gesandter Allahs, erkennst du mich denn nicht mehr? Er (s.a.s.) fragte ihn: “Und wer bist du denn?” Er erwiderte: Ich bin der Al- Bahiliyya welcher dich im vorigen Jahr besuchte. Er (s.a.s.) fragte: “Was hat dich so verändert, wobei du sehr gut ausgesehen hattest?” Er erwiderte: Seitdem ich dich verlassen hatte, habe ich keine Nahrung außer in der Nacht gegessen. Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.) zu ihm: “Damit hast du dich gequält!” Dann sagte er (s.a.s.): “Faste den Monat der Standhaftigkeit (den Ramadan) und einen Tag in jedem anderen Monat!” Er erwiderte: Bitte noch mehr, denn ich bin stark genug. Er (s.a.s.) sagte: “Also, faste zwei Tage (in jedem Monat)” Er erwiderte: Bitte, noch mehr! Er (s.a.s.) sagte: “Faste drei Tage!” Er erwiderte: Noch mehr! Er (s.a.s.) sagte dreimal: “Faste in den heiligen (Monaten) etwas und lass (etwas)”, dabei krümmte er (s.a.s.) drei seiner Finger, dann streckte er sie aus. (1) (Abu Dawud)

(1) Es versteht sich, dass der Monat Ramadan ausgeschlossen wird, denn es handelt sich hier um freiwilliges Fasten.