Kapitel 227 Die Vortrefflichkeit des Fastens am Tag von ‘Arafat…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 227 Die Vortrefflichkeit des Fastens am Tag von ‘Arafat, sowie am 9. und am 10. Tag des Monats Al-Muharram

Hadith 1250: Abu Qatada (r) berichtete: Man fragte den Gesandten Allahs (s.a.s.) nach dem Fasten am Tag von ‘Arafat. Er (s.a.s.) sagte: “Es tilgt die Verfehlungen im vorherigen und im laufenden Jahr.” (Muslim)

Hadith 1251: Ibn ‘Abbas (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) am ‘Aschura’-Tag (der zehnte Tag des Monats Al-Muharram) fastete und dass er auch die Muslime dazu angehalten hat. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1252: Abu Qatada(r) berichtete: Man fragte den Gesandten Allahs (s.a.s.) nach dem Fasten am ‘Aschura’-Tag. Er (s.a.s.) sagte: “Es tilgt die Verfehlungen im vorherigen Jahr.” (Muslim)

Hadith 1253: Ibn ‘Abbas (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Sollte ich nächstes Jahr am Leben bleiben, so werde ich den 9. Muharram fasten.” (Muslim)