Kapitel 228 Die Vorzüglichkeit, sechs Tage im Schawwal (10. Monat des islamischen Kalenders) zu…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 228 Die Vorzüglichkeit, sechs Tage im Schawwal (10. Monat des islamischen Kalenders) zu fasten

Hadith 1254: Abu Ayyub (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wer (den ganzen Monat) Ramadan fastet und noch dazu sechs Tage im Schawwal (nach dem Fastenbrechenfest), dem wird so angerechnet, als hätte er das ganze Jahr gefastet.” (Muslim)