Kapitel 230 Die Vorzüglichkeit, in jedem Monat drei Tage zu fasten

Es ist am besten, dies während der weißen (hellen) Tage des (islamischen) Monats zu vollziehen: Es sind der 13. der 14. und der 15. Tag. Es wird auch behauptet, es seien der 12. der 13. und der 14. Tag des Monats. Richtig und bekannt ist die erste (Äußerung)

Hadith 1258: Abu Huraira (r) berichtete: Mein liebster Freund (s.a.s.) empfahl mir drei Dinge: Drei Tage in jedem Monat (freiwillig) zu fasten, zwei (freiwillige) Duha-Rak‘a (vormittags) zu verrichten und das Witr-Gebet zu verrichten, bevor ich schlafen gehe. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1259: Abud-Darda’ (r) berichtete: Mein liebster (der Prophet) (s.a.s.) empfahl mir drei Dinge, die ich niemals unterlassen werde solange ich am Leben bin: Drei Tage in jedem Monat (freiwillig) zu fasten, zwei (freiwillige) Duha-Rak‘a (vormittags) zu verrichten und nicht zu schlafen, ehe ich das Witr-Gebet verrichtet habe. (Muslim)

Hadith 1260: ‘Abdullah Ibn ‘Amru Ibn-ul-’As (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Das (freiwillige) Fasten drei Tage monatlich ist ein dauerhaftes Fasten.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1261: Mu‘adha Al ‘Adawiyya (r) berichtete: Ich fragte ‘Aischa (r): Hat der Gesandte Allahs (s.a.s.) drei Tage in jedem Monat gefastet? Sie (r) antwortete: Ja! Ich fragte sie: In welchem (Teil) des Monats hat er gefastet? Sie sagte: Er (s.a.s.) hat sich nicht festgelegt, in welchem (Teil) des Monats er fastet. (Muslim)

Hadith 1262: Abu Dharr (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wenn du drei Tage in einem Monat (freiwillig) fastest, dann faste den 13. den 14. und den 15. Tag.”
(At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter Hadith)

Hadith 1263: Qatada Ibn Milhan (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) pflegte uns ans Herz zu legen, die weißen (hellen) Tage in jedem Monat zu fasten, den 13. den 14. und den 15. Tag. (Abu Dawud)

Hadith 1264: Ibn ‘ Abbas (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat während der weißen Tage nie das Fasten gebrochen, weder zu Hause noch auf Reisen.
(An-Nasa’i, mit einer guten Überlieferungskette)