Kapitel 231 Die Vortrefflichkeit desjenigen, der einen Fastenden mit Essen für das Fastenbrechen…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 231 Die Vortrefflichkeit desjenigen, der einen Fastenden mit Essen für das Fastenbrechen versorgt und die Vortrefflichkeit des Fastenden als Gastgeber und die Fürbitte des Gastes für den einladenden Gastgeber

Hadith 1265: Zaid Ibn Khalid Al- Dschuhaniy (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Wer einen Fastenden mit Essen zum Fastenbrechen versorgt, dem wird der gleiche Lohn des Fastenden berechnet, ohne jegliche Minderung des Lohnes für den Fastenden.”
(At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter bis starker Hadith)

Hadith 1266: Umm ‘Imara Al-Ansariyya (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) sie besuchte, da bot sie ihm Essen an. Er (s.a.s.) sagte zu ihr: “Iss mit!” Sie erwiderte: Ich faste. Da sagte er (s.a.s.): “Die Engel beten für den Fastenden, solange man bei ihm isst, bis man mit dem Essen fertig ist.” Sie berichtete, er (s.a.s.) habe vielleicht gesagt: “bis man satt ist.”
(At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter Hadith)

Hadith 1267: Anas (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) besuchte Sa‘d Ibn ‘Ubada (r), da bot dieser ihm Brot und Olivenöl an. Nachdem der Prophet (s.a.s.) gegessen hatte, bat er: “Mögen die Fastenden bei euch ihr Fasten brechen und mögen die Rechtschaffenden eure Speisen verzehren und mögen die Engel für euch beten!”
(Abu Dawud, mit einer guten Überlieferungskette)