Kapitel 232 Der Vorzug des I‘tikaf

Hadith 1268: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) pflegte in den letzten zehn Tagen des (Monats) Ramadan, sich (in die Moschee) zurückzuziehen. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1269: ‘Aischa (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) pflegte in den letzten zehn Tagen des (Monats) Ramadan, sich (in die Moschee) zurückzuziehen, bis Allah, Erhaben sei Er, ihn sterben ließ. Danach pflegten sich auch seine Witwen zurückzuziehen. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1270: Abu Huraira (r)berichtete: Der Prophet (s.a.s.) pflegte sich in jedem Ramadan zehn Tage zurückzuziehen, jedoch im Ramadan des Jahres, in welchem er starb, zog er sich (in die Moschee) zwanzig Tage zurück. (Al-Bukhari)